SWR1 Radioreport   /     An der Schaltstelle von Leben und Tod – BGH urteilt über KZ-Sekretärin

Shownotes

„Von dem Moment an, in dem ich das Lager betrat, empfing mich der Geruch des Todes, der Geruch des Krematoriums, dessen Schornstein für alle sichtbar und dessen Gestank jede Nase ausgesetzt war. Jede Nase, auch die Nasen derjenigen, die sich in den Verwaltungsbüros befanden.“ Dieses Statement des Holocaust-Überlebenden Abraham Koryski verlas seine Anwältin in der Verhandlung vor dem BGH am 31. Juli. Dort ging es um den Fall von Irmgard F. Sie war Sekretärin im KZ Stutthof gewesen. Das Landgericht Itzehoe hatte sie deshalb 2022 wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt. Dagegen hatte Irmgard F. Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Urteil, das am 20. August verkündet wird, wird vielleicht das letzte in einem KZ-Prozess in Deutschland sein. Und es entscheidet eine grundsätzliche Frage: War auch eine Sekretärin in einem KZ der Nazis Gehilfin beim tausendfachen Massenmord?