Der heutige Podcast beschäftigt sich mit der Frage, ob die ARD durch die Tagesschau-App gegen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags verstößt. Das Landgericht Köln hatte sich mit dieser Frage im September 2012 zu beschäftigen. Inhaltlich lag der nachfolgende Sachverhalt zu Grunde: Der Fernsehsender bot zu seiner Nachrichtensendung „Tagesschau“ eine App für Smartphones und Tablet-PCs an, die von jedem Interessenten kostenlos heruntergeladen werden konnte. Das Angebot der ARD gliederte Informationen u.a. in Rubriken wie Inland, Ausland, Wirtschaft, Regional etc. Hiergegen wandten sich nunmehr Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Sie erblickten in dem Angebot der ARD einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag.
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Der heutige Podcast beschäftigt sich mit der Frage, ob die ARD durch die Tagesschau-App gegen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags verstößt.
Das Landgericht Köln hatte sich mit dieser Frage im September 2012 zu beschäftigen. Inhaltlich lag der nachfolgende Sachverhalt zu Grunde:
Der Fernsehsender bot zu seiner Nachrichtensendung „Tagesschau“ eine App für Smartphones und Tablet-PCs an, die von jedem Interessenten kostenlos heruntergeladen werden konnte. Das Angebot der ARD gliederte Informationen u.a. in Rubriken wie Inland, Ausland, Wirtschaft, Regional etc.
Hiergegen wandten sich nunmehr Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Sie erblickten in dem Angebot der ARD einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag.