Heute berichtet die Presse über erste Abmahnungen wegen fehlerhafter bzw. nicht vorhandener Datenschutzhinweise auf Internetseiten. Die Abmahnungen werden auf Verstöße gegen die DSGVO gestützt. Ob nun Abmahnungen als Verstoß gegen das UWG durch Mitbewerber überhaupt abmahnbar sind oder nicht, ist stark umstritten. Einen guten Überblick zur Meinungslage gibt es bei hier. Mir selbst wurden heute […]
Heute berichtet die Presse über erste Abmahnungen wegen fehlerhafter bzw. nicht vorhandener Datenschutzhinweise auf Internetseiten. Die Abmahnungen werden auf Verstöße gegen die DSGVO gestützt.
Ob nun Abmahnungen als Verstoß gegen das UWG durch Mitbewerber überhaupt abmahnbar sind oder nicht, ist stark umstritten. Einen guten Überblick zur Meinungslage gibt es bei hier.
Mir selbst wurden heute auch direkt Informationen zu Abmahnungen zugespielt, die bei Unternehmen eingegangen sind. Grundsätzlich geht es bei den mir aktuell vorliegenden Informationen um folgende Konstellationen:
Ein Hinweis vorab: Ich selbst übernehme keine Mandate bzgl. einer Abmahnung von fehlerhaften Datenschutzhinweisen auf Internetseiten oder bzgl. der Verteidigung gegen diese Art von Abmahnungen.
Meine 2 Cents zu dem Thema und einen kleinen Einstieg in die Problematik, ob Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen nun wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind oder nicht, könnt ihr in dieser Podcast-Episode hören.