Es ist eine endlose Geschichte, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ab Juli 2017 soll es jetzt aber soweit sein: Laut Gesetz müssen Telekommunikationsfirmen dann unsere Verbindungsdaten speichern. Wann wir telefonieren, mit wem und wie lange, und auch, wem wir wann eine Email schicken - alle diese Infos müssen die Unternehmen speichern und bei Bedarf dem Staat zugänglich machen. Ziel des Gesetzes ist eine bessere Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Datenschützer sehen allerdings ein Problem: Einen konkreten Anlass für die Speicherung auf Vorrat muss der Einzelne nicht liefern, sie trifft jeden, ohne Unterschied. Rückenwind bekommen die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof. Die europäischen Richter haben im Dezember 2016 entschieden: eine anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten verstößt gegen EU-Recht. Im SWR1 Radioreport Recht analysieren wir, ob nach dem EuGH-Urteil aus Luxemburg auch die geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor dem Aus steht?