Ich bekomme häufiger die Anfrage von Unternehmen und auch Datenschutzbeauftragten, ob es möglich ist, dass der Datenschutzbeauftragte (DSB) zugleich die Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übernimmt.
Um es vorwegzunehmen: Ja, das ist (mittlerweile) meiner Meinung nach zulässig. Wo die Probleme und Grenzen liegen und warum der früher bestehende Interessenkonflikt jetzt aufgelöst ist, könnt ihr in dieser Podcast-Episode nachhören.