Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich mehrere Anfragen kamen dazu. Daher habe ich das Urteil auch heute morgen schon kurz im Datenschutz-Update für Datenschutz-Coaching-Mitglieder besprochen. In dem Urteil erklärt der BGH es für unzulässig, dass ein Internet-Händler dem Kunden (eine Privatperson) eine Bitte zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsumfrage sendet. Und das obwohl diese „nur“ im Zusammenhang mit dem Versand der Rechnung an den Kunden erfolgte. Ein Skandal? Eine Revolution? Nicht wirklich. Aber schon von Bedeutung. Hier die Besprechung des Urteils und zugleich ein kleiner Ausflug in das Permission Marketing im Sinne von Seth Godin.
Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema.
Gleich mehrere Anfragen kamen dazu. Daher habe ich das Urteil auch heute morgen schon kurz im Datenschutz-Update für Datenschutz-Coaching-Mitglieder besprochen.
In dem Urteil erklärt der BGH es für unzulässig, dass ein Internet-Händler dem Kunden (eine Privatperson) eine Bitte zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsumfrage sendet. Und das obwohl diese „nur“ im Zusammenhang mit dem Versand der Rechnung an den Kunden erfolgte. Ein Skandal? Eine Revolution? Nicht wirklich. Aber schon von Bedeutung.
Hier die Besprechung des Urteils und zugleich ein kleiner Ausflug in das Permission Marketing im Sinne von Seth Godin.