Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri hat dieses Thema im Sommer in einer Mitteilung aufgegriffen:
Dort wird die Auffassung vertreten, dass ein Auftragsverarbeiter eine Vor-Ort-Kontrolle grundsätzlich einräumen muss und kein Entgelt dafür verlangt werden darf. Möglich sei aber, dies „einzupreisen“.
Aber: Ist das rechtlich wirklich so eindeutig? Mitnichten. Und vor allem sind viele Auftragsverarbeiter etwas „gebeutelt“. Ob also Vor-Ort-Kontrollen vom Auftragsverarbeiter berechnet werden können und unter welchen Bedingungen dies denkbar ist. Darum geht es in dieser Podcast-Episode.