Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet. Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf: Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels - SchĂ€den durch Ausfall oder VerspĂ€tung des Verkehrsmittels - SchĂ€den an mitgefĂŒhrten GegenstĂ€nden - SchĂ€den durch Verlust von GepĂ€ck - FolgeschĂ€den durch die VerspĂ€tung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug) - SchĂ€den durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit MĂ€ngeln behaftete Auskunft ĂŒber Verkehrstage, AnschlĂŒsse oder sonstige notwendige Informationen fĂŒr die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung einer Reise. Quelle: Wikipedia
Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet. Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf: Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels - SchĂ€den durch Ausfall oder VerspĂ€tung des Verkehrsmittels - SchĂ€den an mitgefĂŒhrten GegenstĂ€nden - SchĂ€den durch Verlust von GepĂ€ck - FolgeschĂ€den durch die VerspĂ€tung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug) - SchĂ€den durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit MĂ€ngeln behaftete Auskunft ĂŒber Verkehrstage, AnschlĂŒsse oder sonstige notwendige Informationen fĂŒr die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung einer Reise. Quelle: Wikipedia
Philip Hoffmeister
BahnCast | Philip Hoffmeister @ BC023 Fahrgastrechte | |||
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