Rechtsbelehrung - Jurapodcast mit Netzthemen   /     Abmahnbeantworter– Rechtsbelehrung Folge 41 (Jura-Podcast)

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Ist der Abmahnbeantworter eine Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharings oder lediglich eine politische Geste? Darüber sprechen wir mit Rechtsanwältin Beata Hubrig und Rechtsanwalt Niklas Plutte.

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Ist der Abmahnbeantworter eine Hilfe bei Abmahnungen wegen Filesharings oder lediglich eine politische Geste? Darüber sprechen wir mit Rechtsanwältin Beata Hubrig und Rechtsanwalt Niklas Plutte.
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Duration
Publishing date
2016-12-06 07:30
Link
https://rechtsbelehrung.com/abmahnbeantworter-rechtsbelehrung-folge-41-jura-podcast/
Contributors
  Marcus Richter& Thomas Schwenke
author  
Enclosures
https://media.blubrry.com/rechtsbelehrung/rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung041-Abmahnbeantworter.mp3
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Shownotes

Der Abmahnbeantworter ist ein Werkzeug, mit dem Antworten auf Filesharing-Abmahnung erstellt werden können. Dadurch soll unberechtigt Abgemahnten die Gegenwehr erleichtert werden. Veröffentlicht wurde der Abmahnbeantworter vom Förderverein freie Netze (Freifunk) und dem Chaos Computer Club (CCC).

Auf der Seite der Anwaltschaft ist der Abmahnbeantworter zum Teil sehr ablehnend aufgenommen worden. Bemängelt wurde u.a., dass den Abgemahnten mit dem Antwortschreiben kaum geholfen werde und sie sich sogar schaden können.

Diese Kontroverse war für uns ein Anlass, uns nicht nur den Abmahnbeantworter anzuschauen, sondern über den aktuellen Stand bei Filesharing-Abmahnungen zu sprechen. Dazu haben wir die Rechtsanwältin Beata Hubrig (Twitter) eingeladen, die u.a. abgemahnte Freifunker vertritt und an dem Abmahnbeantworter maßgeblich mitgewirkt hat.

Eine eher kritische Ansicht vertritt Rechtsanwalt Niklas Plutte (Twitter, Podcast), der selbst Mandanten in Filesharing-Fällen vertritt. Nach seiner Ansicht ist jeder Fall anders und die Verteidigung von Abmahnungen kann nicht effektiv von einem Onlinegenerator übernommen werden.

Wir bedanken uns bei unseren Gästen für eine kompetente, aber auch kontroverse Diskussion. Wir wissen nun um das politische Signal des Abmahnbeantworters, seine Möglichkeiten, aber auch Grenzen, die sich aus der komplizierten Rechtslage ergeben.

Hinweis: Ihr könnt mit Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter auch auf dem 33. Congress des Chaos Computer Clubs im Rahmen des Talks „Kampf dem Abmahnunwesen„, am 27. Dezember 2016 um 16:30, diskutieren.

00:00:00 – Vorstellung der Gäste und des Themas

00:06:30 – Filesharing, IP-Adressen als Identifizierungsmerkmal und die Funktion von Abmahnungen.

00:10:00 – Wie funktioniert die „Abmahnindustrie“, warum hat sie einen schlechten Ruf und was kostet die Verteidigung gegen Abmahnungen.

00:14:00 – Entmündigung mit Textbausteinen und die Frage, ob nicht jeder Mensch Abmahnungen auch ohne Jurastudium verstehen müsste.

00:26:00 – Warum haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverstöße, die er nicht begangen hat?

00:39:00 – Unterlassungserklärung, deren Modifizierung und mögliche Folgen in der Zukunft?

00:41:50 – „Mc Fadden vs Sony“ und unsinnige Pflichten zur Nutzeridentifizierung.

01:02:00 – Störerhaftung und die sekundäre Beweislast.

01:16:00 – Abmahnbeantworter, seine Funktionen, Möglichkeiten und Ziele.

01:30:00 – Kritik am Abmahnbeantworter und mögliche negative Folgen für die Nutzer.

01:54:00 – Abmahnbeantworter als ein politisches Statement

Erwähnte Folgen

WeiterfĂĽhrende Links

Angesprochene Quellen, Fälle, Gesetze und Urteile:

  • EuGH, 15.09.2016 – C-484/14 („Mc Fadden vs Sony Music“) – EuGH zur Störerhaftung des Betreibers eines offenen WLAN-Netzes.
  • BGH, 06.10.2016 – I ZR 154/15 – Sekundäre Darlegungslast und keine Pflicht des Anschlussinhabers, den Täter zu ermitteln.