Angela berichtet von der delfinet-Innovationswerkstatt. Es geht um spielerische Prozesse und unser Fremdeln damit. Wir kommen auf die ersten Ergebnisse der neuen Stax-Umfage zu sprechen. Und wir müssen ein wenig mit unseren Krückstöcken fuchteln, denn diese moderne online Marketingwelt … Also sagen wir so: in den 1980ern hat sie weniger genervt.
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Ein Hörer schreibt uns – und wer Hinweise oder Lösungsvorschläge hat, der schreibt uns bitte auch an kanzleifunk@steuerkoepfe.de. Wir reichen die Antworten dann per Mail weiter. Dankeschön!
> Hallo Herr Beckmann,
> heute Morgen habe ich mit groĂźem VergnĂĽgen
Folge 6 („Kommt wann Ihr wollt“) gehört.
Sympathisch und einleuchtend der Ansatz,
dass es nicht so sehr drauf ankommt, wann
gearbeitet wird, solange die Arbeit erledigt ist.
> In dem Beitrag ging es auch um
Mitarbeiter-Motivation durch gute
Bezahlung. Um sich das leisten zu können,
braucht eine Kanzlei zumindest ordentliche
Umsätze. Wo nach Zeithonorar gearbeitet
wird, ist dafĂĽr die Erfassung der Arbeitszeit
unabdingbar.
Auch arbeitsrechtlich kommt man darum nicht
herum (noch weniger nach der aktuellen
EuGH-Rechtsprechung).
> Abgesehen von den rechtlichen Grenzen,
die das Arbeitszeitgesetz und sonstige
Arbeitnehmer-Schutznormen ziehen, kann
die Zeiterfassung auch zum praktischen
Problem werden:
> 1. Schwierig kann Vertrauensarbeitszeit
auch sein, wenn man von Kollegen oder
Chefs beobachtet wird, und sich dann
doch Misstrauen und Neid einschleichen
(Fehlzeiten untertags sind eher sichtbar
als Nachtschichten und Wochenendarbeit)…
> 2. Die permanente Selbstbeobachtung
und das akkurate Dokumentieren der
konkreten Arbeiten fallen nicht jedem
leicht (insb. wenn man nicht von der
Buchhaltung kommt). Gerade bei
höheren Stundensätzen läuft man
Gefahr, Betrug am Mandanten zu
begehen, wenn man einfach groĂźzĂĽgig
schätzt (bedingt vorsätzliche
Täuschung über die geleistete
Arbeitszeit, wenn’s tatsächlich
weniger war).
> Wär das nicht ein Thema
fĂĽr den Kanzleifunk?
Gibt’s da gute Lösungen, außer Schachuhr,
Appellen und Mahnungen zur
Selbstdisziplin? Big Brother im Sinne von
(un-)heimlicher Beobachtung wĂĽrde mir
nicht gefallen, aber es wäre schon
eine Wohltat, wenn man nicht ständig
selber dran denken mĂĽsste - zumal,
wenn man oft unterbrochen wird,
verschiedene Mandanten anrufen,
Kollegen hereinspazieren (ganz abgesehen
davon, dass auch der eigen Geist
nicht selten hin und her springt).
> Haben Sie von anderen Kanzleien
schon mal ähnliche Klage gehört?
> Mit besten GrĂĽĂźen auch an Frau Hamatschek