Heilpraktiker Psychotherapie online   /     Was darf ich behandeln als Heilpraktiker Psychotherapie?

Summary

Welche Therapie darf ich als Heilpraktiker Psychotherapie einsetzen? Welche Störungen darf ich als Heilpraktiker Psychotherapie behandeln?

Subtitle
Welche Störungen darf ich behandeln und welche Therapien darf ich einsetzen?
Duration
00:06:29
Publishing date
2016-09-19 20:30
Link
http://19t5e3x.podcaster.de/heilpraktikerpsychotherapieonline/media/HPPO008.mp3
Contributors
  Marie-Theres Tschiersch
author  
Enclosures
http://19t5e3x.podcaster.de/heilpraktikerpsychotherapieonline/media/HPPO008.mp3
audio/mp3

Shownotes

HPPO 008

Was darf ich behandeln als Heilpraktiker Psychotherapie?


Wenn wir uns das Triadische System vor Augen halten, dann muss bei den exogenen und endogenen Störungen primär ein Arzt behandeln, da in den meisten Fällen bei diesen Störungen Medikamente eingesetzt werden. Der Heilpraktiker Psychotherapie kann in Abstimmung mit dem Arzt supportiv tätig werden, z.B. psychoedukativ.
Wenn du das triadische System gerade nicht präsent hast, dann schau es dir auf meinem Blog oder in meinem Pinterest-Account an. Die Links dazu findest du in den Show-Notes.
Die psychogenen Störungen sowie die Entwicklungsstörungen F8 und die Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend F9 können grundsätzlich vom Heilpraktiker Psychotherapie behandelt werden.
Behandeln dĂĽrfen wir mit allen psychotherapeutischen Methoden, und zwar mit den wissenschaftlich anerkannten Methoden und mit wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden.
Für jeden einzelnen Heilpraktiker Psychotherapie gilt dabei, dass wir nur in dem Fall behandeln dürfen, soweit wir tatsächlich befähigt sind entsprechend der Diagnose therapeutisch zu behandeln.
Bei der Überprüfung im Gesundheitsamt haben wir beweisen müssen, dass wir entsprechende diagnostische Fähigkeiten haben. Nun müssen wir vor uns, dem Klienten und unserem Gewissen vertreten, dass wir auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die erforderliche Therapie besitzen. Sofern wir keine wissenschaftlich begründete Therapie anwenden, müssen wir sicher sein, dem Klienten nicht mit einer nicht wissenschaftlich begründeten Therapie zu schaden. Wir sollten sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ausreichend Erfahrung mitbringen. Und wenn wir noch nicht genug eigene praktische Erfahrung besitzen, ist es erforderlich sich von Kollegen und Supervisoren die entsprechende Rückversicherung zu holen.
Vergiss nicht: Das Wohl des Klienten steht an erster Stelle!
Bei den psychogenen Störungen solltest du insbesondere ein Augenmerk auf folgende Störungen haben:
•    Panikstörungen mit heftigen körperlichen Reaktionen. Hier ist immer eine internistische Abklärung auf ein belastbares Herz-Kreislaufsystem sinnvoll.
•    Zwangsstörungen, welche medikamentös unterstützt werden müssen.
•    Konversionsstörungen und somatoforme Störungen müssen zunächst ärztlich abgeklärt werden.
•    Schwere Essstörungen gehören in die Hand eines Arztes oder Psychotherapeuten, u.U. sogar in eine Klinik.
•    Schlafstörungen müssen ärztlich abgeklärt werden, ebenso sexuelle Funktionsstörungen.
•    Wochenbettdepressionen haben nicht nur Auswirkungen auf die Mutter, sondern auf das Baby und sind daher mit besondere Aufmerksamkeit auch von einem Arzt mit zu betreuen.
•    Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sind in den seltensten Fällen ausschließlich psychotherapeutisch zu behandeln, weshalb eine alleinige Behandlung durch den Heilpraktiker Psychotherapie einfach nicht sinnvoll ist. Und frage die auch hier immer wieder: Bin ich wirklich von meiner therapeutischen Ausbildung her befähigt zur Behandlung dieses Störungsbildes!
•    Intelligenzminderungen sind nicht mit einer Psychotherapie behandelbar. Eine unterstützende Behandlung kann sinnvoll sein.
•     Insbesondere bezüglich Entwicklungsstörungen und Störungen in Kindheit und Jugend sollten wir uns die Schutzbedürftigkeit der Betroffenen vergegenwärtigen und sie gegebenfalls an einen Kinder- und Jugendpsychologen verweisen, wenn wir uns einer spezifischen Befähigung für diese Personengruppe nicht sicher sind.

Das Fazit:
Heilpraktiker Psychotherapie dürfen viele Behandlungen anbieten und viele Störungen behandeln. Allerdings immer unter der Prämisse, das wir uns für unsere Klienten und vor unserem Gewissen sicher sein müssen, dass wir tatsächlich zur Behandlung befähigt sind und über ausreichende Erfahrungen verfügen.




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