HPPO 007
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Nach dem HeilpraktikerGesetz von 1939 musst du nachweisen, dass du keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellst, wenn du die Heilkunde ausübst.
In den meisten Gesundheitsämtern in Deutschland musst du das nachweisen, indem du eine schriftliche Prüfung ablegst und nach bestandener schriftlicher Prüfung zu einer mündlichen Prüfung eingeladen wirst.
Der für die schriftliche Prüfung erstellte Fragenkatalog kommt vom Gesundheitsamt Ansbach. Es gibt 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen du 21 richtig beantworten musst. Nicht an diesem bundesweit einheitlichen Prüfungsverfahren beteiligen sich die Stadt Hamburg, welche nur eine mündliche Prüfung abhält und das Gesundheitsamt in Husum, welches eine schriftliche Prüfung mit 40 Fragen ausarbeitet.
Das Gesundheitsamt Ansbach erwartet, dass du im Bereich der Psychotherapie Diagnosen stellen kannst, Notsituationen erkennst, insbesondere eine Selbsttötungsgefahr und dass du erkennst und weißt, welche Krankheiten du zur Primärbehandlung an Ärzte oder Psychotherapeuten weiterleiten musst. Sofern du Patienten behandelst, musst du die Befähigung nachweisen, das du entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch behandeln kannst. Außerdem werden Grundkenntnisse im Unterbringungs- und Betreuungsrecht gefordert.
Was bedeutet das für dich?
1. Du musst dich mit der ICD-10 Kapitel V beschäftigen. In diesem Verzeichnis sind alle psychischen Störungen mit den entsprechenden Diagnosekriterien aufgeführt. Du musst die einzelnen Gruppen des Kapitels fünf benennen können mit den dazugehörigen Code Nummern. Ferner musst du die entsprechenden Untergruppen kennen, allerdings nicht die Kodierungen. Für die häufigsten Störungen müssen dir die Symptome bekannt sein mit den dazugehörigen Zeitkriterien. Du musst in der Lage sein, eine Störung von anderen Störungen mit ähnlichen Symptomen abzugrenzen (Differenzialdiagnose). Du musst wissen, welche Störungen du nur psychoedukativ begleiten darfst nach Absprache mit einem Arzt oder Psychotherapeuten.
2. Du musst in der Lage sein einen psychopathologischen Befund zu erheben, d.h. du musst den Zustand eines Klienten systematisch in Bezug auf
Bewusstsein,
Orientierung,
Gedächtnis und Aufmerksamkeit,
Ich-Störungen,
Wahrnehmung,
Affektivität,
Antrieb und Psychomotorik,
Denkstörungen und
ansatzweise auf Intelligenz erfassen können.
Die zugehörigen möglichen Symptome müssen dir bekannt sein.
3. Du musst Grundkenntnisse im Bereich Psychopharmaka aufweisen, auch wenn du als Heilpraktiker Psychotherapie keine Medikamente verschreiben darfst.
4. Du musst das Heilpraktikergesetz, das Betreuungsrecht und das Unterbringungsrecht kennen.
5. Du musst Kenntnis über Therapieformen und deren Anwendungsmöglichkeiten nachweisen. In manchen Gesundheitsämtern verlangt man bei der mündlichen Prüfung den Nachweis über erlernte Therapieformen. Einige Gesundheitsämter erwarten ebenfalls Kenntnisse in Erster Hilfe.
In einer Grafik habe ich dargestellt, welche Bereiche dieser Wissensgebiete schwerpunktmäßig in der schriftlichen Überprüfung in den letzten Jahren abgefragt wurden. In diesen Bereichen solltest du besonders fit sein. Ich kann dir jedoch gar nicht raten, Wissensgebiete beim Lernen auszuklammern.
Bezüglich der mündlichen Prüfung gibt es von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedliche Gepflogenheiten.
In erster Linie geht es grundsätzlich darum, dass du die Differentialdiagnostik beherrschst und dass du Notfälle erkennst und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kannst.
Für den Anfang könntest du dir schon mal eine Ausführung der ICD-10 in blau oder rot von Dilling zulegen ;-). Taschenbücher und gebundene Ausgaben sind erstaunlicherweise im Preis gleich.
Show Notes:
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Gesundheitsamt Ansbach Heilpraktiker Psychotherapie Kenntnis