Dass diverse Plattformen die Accounts von Donald Trump gesperrt haben, wirft politische und rechtliche Fragen auf. Im Netzpolitik-Podcast sprechen wir mit dem Juristen und Wissenschaftler Matthias Kettemann über die Problematik, die Folgen sowie über die Unterschiede zwischen den USA und der EU.
https://netzpolitik.org/wp-upload/2021/01/Matthias-Kettemann-uber-Deplatforming-und-die-Folgen.mp3
In Folge 221 unseres Netzpolitik-Podcast geht es wieder um das Thema Deplatforming. Donald Trump wurde Anfang des Monats von diversen Plattformen temporär oder für immer gebannt und das wirft zahlreiche rechtliche und politische Fragen auf, die wir hier bereits häufig diskutiert haben.
Ich habe dazu ein Gespräch mit dem Juristen und Wissenschaftler Matthias Kettemann geführt, der als Forschungsprogrammleiter „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“ am Leibniz-Institut für Medienforschung arbeitet. Zusammen unterhalten wir uns über die Unterschiede der Rechtssysteme in den USA und Deutschland, bzw. der Europäischen Union und beleuchten die Debatte aus verschiedenen Perspektiven. Wäre ein solches Deplatforming von (Spitzen-)Politiker:innen in Deutschland möglich? Unsere Rechtsprechung tendiert momentan dazu, den Plattformen Grenzen zu setzen.
Wir sprechen auch über das kommende Digitale-Dienste-Gesetzespaket der Europäischen Union, das verbindliche Regeln und mehr Nutzer:innenrechte gegenüber marktdominanten Plattformen im europäischen Binnenmarkt bringen soll, sowie die Möglichkeiten und Chancen von sogenannten Plattformräten. Diese werden immer wieder in Diskussionen genannt, um eine Alternative für neutrale und staatsferne Regelsetzungen zu schaffen. Aber wie könnte ein Plattformrat aussehen und geht das bereits bestehende Facebook Oversight Board in diese Richtung?
Dies und mehr gibt es in unserem rund 50 Minuten langen Gespräch, das wir Pandemie-bedingt über Skype geführt haben.
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