Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Für die Berichterstattung über die sogenannte Zuger Affäre habe kein überwiegend öffentliches Interesse bestanden. Im Zentrum der Zivilklage von Jolanda Spiess-Hegglin stand der «Blick»-Artikel «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?», der am 24. Dezember 2014 erschien. In diesem Artikel wurden die beiden Zuger Kantonsräte Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann mit Namen und Bild gezeigt. Es folgten über 200 weitere Artikel. Wie wegweisend ist dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden könnten? Oder stärkt es im Gegenteil den Qualitätsjournalismus? Unter der Leitung von Franz Fischlin diskutieren im «Medienclub»: – Rena Zulauf, Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin – Hansi Voigt, freier Journalist und Medienberater – Claudia Blumer, stv. Inlandchefin «Tages-Anzeiger» – Peter Rothenbühler, ehem. Chefredaktor Sonntagsblick und Schweizer Illustrierte – Mario Gmür, Psychoanalytiker, Buchautor «Das Medienopfersyndrom» – Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht Universität Basel