Einige Patienten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich freuen: Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet. Das ermöglicht einigen Versicherten eine neue Brille - ohne Kosten. Auch bei Pflegematerial darf nicht mehr gespart werden.
Der Bundestag hat das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen. Es wird wahrscheinlich im März oder April in Kraft treten. Unter anderem bedeutet das: Patienten, die auf Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen angewiesen sind, sollen zwischen verschiedenen Produkten wählen können. Sie dürfen mitunter auch eine höhere Qualität wählen, ohne extra zuzahlen zu müssen.
Das Gesetz betrifft auch andere Hilfsmittel wie Windeln, Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe. Auch hier soll nicht weiter gespart, sondern der Zugang leichter und kostengünstiger gemacht werden. Aber auch Krankengymnastik, Massagen und die Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen sollen einfacher möglich werden.
Weiterhin sind Ärzte und Krankenkassen in Zukunft verpflichtet, Patienten besser dabei zu beraten. Dafür soll es auch zufällige Stichproben geben.
Bis 2003 hatten die gesetzlichen Krankenkassen noch für die Brille zahlen müssen. Aufgrund des damaligen Modernisierungsgesetzes musste seitdem fast jeder für seine Brille oder die Kontaktlinsen selber aufkommen. Ausgenommen waren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Menschen, die trotz Sehhilfe nur bis zu 30 Prozent sehen konnten, und Menschen, die wegen einer Augenkrankheit eine Brille brauchten.
Gutes Sehen ist ganz, ganz wichtig, um am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben zu können. – Christina Möller, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Durch das neue Gesetz bekommen mehr Menschen Zugang zu kostenfreien Brillen.
Menschen, die eine Sehschwäche mit mehr als sechs Dioptrien haben, bekommen ihre Brillengläser nun von der Krankenkasse finanziert. Wer eine Hornhautverkrümmung hat, bekommt seine Sehhilfe schon ab vier Dioptrien kostenlos. Das ist sehr hoch angesetzt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte mit Hilfe von Ärzten und Optikern fünf Dioptrien gefordert.
Doch wer zahlt am Ende dafür und bekommen in Zukunft alle Menschen die Brille wieder kostenlos? Diese Fragen hat detektor.fm-Moderator Eric Mickan Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband gestellt.
Fakt ist: Der Gesetzgeber wollte nicht alle Menschen, die eine Brille brauchen, in die gesetzliche Krankenversicherung hineinnehmen. Er wollte aber die hineinnehmen, die einen besonders schwerwiegenden Refraktionsbedarf haben.Christiane Möllerarbeitet beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband Doch keine kostenlose Brille für Allehttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2017/02/doch-nicht-kostenlose-brillen-fuer-alle_web.mp3Redaktion: Conny Poltersdorf