âWas wollen die jetzt schon wieder!?â mag sich manch einer gefragt haben, als abermals ein Protestanliegen von den ĂŒblichen VerdĂ€chtigen durch die Timelines gespĂŒlt wurde. Vielleicht nicht ganz richtig, schlieĂlich ist es der geneigte Gesetzgeber, der sich immer wieder fĂŒr die persönlichen Daten interessiert, die bei Telekommunikation anfallen und die eigentlich grundlos (so zumindest meine [âŠ]000
âWas wollen die jetzt schon wieder!?â mag sich manch einer gefragt haben, als abermals ein Protestanliegen von den ĂŒblichen VerdĂ€chtigen durch die Timelines gespĂŒlt wurde. Vielleicht nicht ganz richtig, schlieĂlich ist es der geneigte Gesetzgeber, der sich immer wieder fĂŒr die persönlichen Daten interessiert, die bei Telekommunikation anfallen und die eigentlich grundlos (so zumindest meine persönliche Ansicht) niemand so richtig was angehen. Worum es eigentlich geht? Die sogenannte âBestandsdatenabfrageâ.
Was das ist, was das kann und warum PIN und PUK möglicherweise bald nicht mehr nur euch gehören, erklÀrt Bea, die als RechtsanwÀltin im Datenschutzbereich arbeitet. in der aktuellen Folge. Und so ganz nebenbei versuchen wir grundsÀtzlich zu klÀren, was eigentlich dieser komische Datenschutz ist, von dem immer alle reden, mit dem man aber keine Wahlen gewinnen kann.
Es ist ĂŒbrigens noch nicht so ganz klar, wann das Gesetz kommt, denn die Bundesrats-Lesung steht noch aus. Am 14. und 27. April 2013 soll gegen die Bestandsdatenabfrage demonstriert werden, vielleicht in der Hoffnung da noch EinfluĂ nehmen zu können.
BegleitlektĂŒre:
* âDer Gang nach Karlsruheâ und andere BĂŒcher von Uwe Wesel
* Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Telekommunikationsgesetz
* Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
* GesetzesbegrĂŒndung mit beispielhafter AufzĂ€hlung von PIN und PUK
FĂŒr Anmerkungen, Bemerkungen und DiskussionsbeitrĂ€ge in den Kommentaren sind wir wie immer dankbar. Der VollstĂ€ndigkeit halber auch noch mal der Ănderungsvorschlag zum § 113 des Telekommunikationsgesetzes im Wortlaut:
(1) Wer geschĂ€ftsmĂ€Ăig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf nach MaĂgabe des Absatzes 2 die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten nach MaĂgabe dieser Vorschrift zur ErfĂŒllung von Auskunftspflichten gegenĂŒber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden. Dies gilt auch fĂŒr Daten, mittels derer der Zugriff auf EndgerĂ€te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen EndgerĂ€ten oder hiervon rĂ€umlich getrennt eingesetzt werden, geschĂŒtzt wird. Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dĂŒrfen auch anhand einer zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfĂŒr dĂŒrfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden. FĂŒr die Auskunftserteilung nach Satz 3 sind sĂ€mtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berĂŒcksichtigen.
Daten! Hier: Taxi traffic in London by telex4 (cc-by-sa)
âWas wollen die jetzt schon wieder!?â mag sich manch einer gefragt haben, als abermals ein Protestanliegen von den ĂŒblichen VerdĂ€chtigen durch die Timelines gespĂŒlt wurde. Vielleicht nicht ganz richtig, schlieĂlich ist es der geneigte Gesetzgeber, der sich immer wieder fĂŒr die persönlichen Daten interessiert, die bei Telekommunikation anfallen und die eigentlich grundlos (so zumindest meine persönliche Ansicht) niemand so richtig was angehen. Worum es eigentlich geht? Die sogenannte âBestandsdatenabfrageâ.
Was das ist, was das kann und warum PIN und PUK möglicherweise bald nicht mehr nur euch gehören, erklÀrt Bea, die als RechtsanwÀltin im Datenschutzbereich arbeitet. in der aktuellen Folge. Und so ganz nebenbei versuchen wir grundsÀtzlich zu klÀren, was eigentlich dieser komische Datenschutz ist, von dem immer alle reden, mit dem man aber keine Wahlen gewinnen kann.
Es ist ĂŒbrigens noch nicht so ganz klar, wann das Gesetz kommt, denn die Bundesrats-Lesung steht noch aus. Am 14. und 27. April 2013 soll gegen die Bestandsdatenabfrage demonstriert werden, vielleicht in der Hoffnung da noch EinfluĂ nehmen zu können.
BegleitlektĂŒre:
FĂŒr Anmerkungen, Bemerkungen und DiskussionsbeitrĂ€ge in den Kommentaren sind wir wie immer dankbar. Der VollstĂ€ndigkeit halber auch noch mal der Ănderungsvorschlag zum § 113 des Telekommunikationsgesetzes im Wortlaut:
(1) Wer geschĂ€ftsmĂ€Ăig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf nach MaĂgabe des Absatzes 2 die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten nach MaĂgabe dieser Vorschrift zur ErfĂŒllung von Auskunftspflichten gegenĂŒber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden. Dies gilt auch fĂŒr Daten, mittels derer der Zugriff auf EndgerĂ€te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen EndgerĂ€ten oder hiervon rĂ€umlich getrennt eingesetzt werden, geschĂŒtzt wird. Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dĂŒrfen auch anhand einer zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfĂŒr dĂŒrfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden. FĂŒr die Auskunftserteilung nach Satz 3 sind sĂ€mtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berĂŒcksichtigen.