Wann ein Gewinnspiel zum strafbaren Glücksspiel wird, warum Influencer einem Werbeverbot unterliegen, ob Lootboxen in Computerspielen verboten sind und ob am Greifautomaten Glück oder Können zählt, erläutert Marcus Röll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Der Beitrag Glück + Recht = Glücksspielrecht – Rechtsbelehrung 116 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Wann ein Gewinnspiel zum strafbaren Glücksspiel wird, warum Influencer einem Werbeverbot unterliegen, ob Lootboxen in Computerspielen verboten sind und ob am Greifautomaten Glück oder Können zählt, erläutert Marcus Röll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Als wir 2018 eine Episode über Gewinnspiele aufzeichneten, planten wir, eine Folge zum Thema Glücksspielrecht folgen zu lassen. Dem Plan kommen wir, mit einer kaum relevanten zeitlichen Verzögerung nun nach und Ihr erfahrt in dieser Episode alle relevanten rechtlichen Grundlagen von Gewinnspielen.
Der hauptsächliche Unterschied zu Gewinnspielen liegt dabei darin, dass Glücksspiele grundsätzlich verboten sind und eine staatliche Genehmigung benötigen. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann sowohl die Veranstaltung von als auch die Teilnahme an solchen Glücksspielen strafbar sein.
Die Grenze zum Glücksspiel kann dabei schnell überschritten werden. Beispielsweise, wenn bei einem Firmenfest eine Lotterie mit Einsatz organisiert wird oder Nachbarn sich zu einem Pokerabend mit Geldeinsatz treffen. Auch sogenannte „Lootboxen“ in Computerspielen könnten als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden.
Für Influencer, die Werbung für Glücksspiele machen, ist das Glücksspielrecht ebenfalls relevant, da zumindest die Behörden die Werbung für Gewinnspiele durch Influencer untersagen.
Glücksspiele sind jedoch nicht nur ein spannendes, sondern auch rechtlich komplexes Thema. Daher freuen wir uns, in dieser Episode als Experten zum Thema Glücksspielrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll als Gast begrüßen zu dürfen.
Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt Marcus Röll, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei BENESCH Rechtsanwaltspartnerschaft mbB. Marcus Röll ist u.a. auf das Glücksspiel- und Gaststättenrecht spezialisiert und Herausgeber des bald erscheinenden Werks „Glücksspielrecht in Deutschland„. Links: Website, LinkedIn, Instagram, Twitter.Wir wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
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