Rechtsbelehrung - Jurapodcast mit Netzthemen   /     Haftung fĂĽr autonome Systeme, KIs und Bots– Rechtsbelehrung Folge 42 (Jura-Podcast)

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Wer haftet, wenn KIs Verträge schließen oder Schäden verursachen und sollten autonome Systeme als E-Personen rechtsfähig sein?

Subtitle
Wer haftet, wenn KIs Verträge schließen oder Schäden verursachen und sollten autonome Systeme als E-Personen rechtsfähig sein?
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Duration
1:19:47
Publishing date
2017-01-10 23:43
Contributors
  Marcus Richter& Thomas Schwenke
author  
Enclosures
https://media.blubrry.com/rechtsbelehrung/rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung042-AutonomeSysteme.mp3
audio/mpeg

Shownotes

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=kEJrB5ysC2Q

Beim 33sten Chaos Communication Congress #33c3 in Hamburg hatte die Rechtsbelehrung ihre Live-Premiere. Da es uns viel SpaĂź gemacht hat auf der BĂĽhne und mit dem Publikum zu diskutieren, wird es garantiert eine Wiederholung geben!

#33c3: #Rechtsbelehrung live zum Recht der KI, Bots & autonomer Systeme – 27.12, 18:30. @monoxyd und ich freuen uns über Euren Besuch! 🤖 pic.twitter.com/OK7wwoF6qx

— Thomas Schwenke (@thsch) December 23, 2016

Als Thema haben wir uns die „Roboterhaftung“ ausgesucht, also die Frage wer Schuld ist, wenn künstliche Intelligenzen (kurz „KIs“) Verträge schließen oder Menschen verletzen. Dabei haben wir uns zuerst Gedanken gemacht, woran man festmachen kann, ob eine KI einen eigenen Willen bildet. Für rechtliche Fragen ist der Grad der Autonomie maßgeblich, weswegen wir den Begriff „Autonomes System“ passender fanden als den kaum eingrenzbaren Begriff „KI“.

Danach haben wir darüber gesprochen, wem der Wille und die Handlungen der autonomen Systeme zuzurechnen sind. Wir fragten uns zudem, ob es sinnvoll ist neben juristischen Personen (z.B. GmbHs, AGs) auch autonomen Systemen per Gesetz eine eigne Rechtspersönlichkeit als „E-Personen“ zu verleihen.

Im Ergebnis kamen wir zu der Ăśberzeugung, dass bisherige Haftungsregeln vor allem mit der fehlenden Abgrenzung von autonomen Systemen Schwierigkeiten haben werden. Denn anders als die romantische Vorstellung eines Roboters als Individuum, sind autonome Systeme untereinander vernetzt und tauschen Funktionen, Bibliotheken sowie Informationen aus. Mangels einer Kontur muss daher ĂĽber eine gemeinsame Haftung der beteiligten Nutzer, Diensteanbieter, Hersteller, Programmierer oder gar eine Versicherungspflicht und Kollektivhaftung der Gesellschaft nachgedacht werden.

Wir bedanken uns beim Publikum, dem Sendezentrum, den Helfern (Engeln) vor Ort und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören. Wenn Sie unsere Ansichten teilen oder Ihnen widersprechen, freuen uns über Kommentare, Empfehlungen sowie Bewertungen bei ITunes!

Dieses Mal können Sie die Rechtsbelehrung zudem nicht nur hören sondern auch sehen:

00:00:00 – Vorstellung des Themas und warum Verträge und Schadensersatz relevanter sind, als die Bestrafung von KIs.

00:08:00 – Wir erklären den Unterschied zwischen automatischen und autonomen Systemen.

00:17:30 – Können autonome Systeme Verträge schließen? Wann kommen Verträge überhaupt zustande und warum können Maschinen keine wirksamen Willenserklärungen abgeben?

00:20:30 – Bedarf es einer E-Person als Ergänzung zu natürlichen Personen (= Menschen) und juristischen Personen (z.B. GmbHs) ?

00:28:30 – Können autonome Systeme rechtlich nicht einfach wie Sklaven behandelt werden?

00:35:00 – Weder Bote, noch Vertreter… für wen handelt die KI dann? Die Juristen finden immer einen Weg.

00:52:00 – Haftung von autonomen Systemen für Sach- und Menschenschäden und wie man sie versichert.

00:56:00 – Warum die Problematik des Nachweises von Kausalitäten und der Schuld bei autonomen Systemen die Privatsphäre erheblich belasten könnte.

01:00:00 – Haften wir am Ende alle?

Erwähnte Folgen

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