kreativ[ge]recht   /     KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen

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In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Unternehmen auswirken sollte. Wir beleuchten den rechtlichen Status Quo in Gesetz und Rechtsprechung und erläutern, wie man damit in der aktuellen Gemengelage der technischen Möglichkeiten umgehen sollte und wie man sich etwa auf die sicherlich noch anstehenden rechtlichen Änderungen vorbereiten sollte. Machine Learning und Recht Zunächst geben wir einen Einblick in die rechtliche Betrachtung von Machine Learning. Die Auswirkungen auf Unternehmen, die KI-Content verwenden, sollten hier im Moment eher nachrangig sein. Urheberschutz von KI-generiertem Content Deutlich relevanter ist die Tatsache, dass die künstlich geschaffenen Inhalte urheberrechtlich nicht schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sind und wir daher keinerlei Exklusivitätsrechte an derartigen Werken erwerben können. Das limitiert einerseits den Einsatzbereich von KI-Content, muss aber auch bei der Gestaltung von Lizenzverträgen Beachtung finden, da die Einräumung von Lizenzrechten an ungeschützten Inhalten rechtlich wohl nicht möglich sein wird. Drittrechte Schließlich müssen die Rechte Dritter auch bei KI-Content berücksichtigt werden. Die Klärung dieser Rechte deckt sich im Wesentlichen mit den Anforderungen an selbst hergestellten Content, diie uns aus der Zeit vor KI bekannt sind. So müssen KI-Inhalte auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Darstellung von Personen und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei der Abbildung von Marken oder urheberrechtlich geschützten Werken geprüft werden. Äußerungsrecht Schließlich ist bei KI-erstellten Texten zwingend ein Faktencheck erforderlich, da man ansonsten Gefahr läuft, sich falsche Tatsachenbehauptungen zu eigen zu machen und hierfür im Nachgang zu haften. Anstehende gesetzliche Änderungen Unabdingbar dürfte aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen sein, KI-Inhalte im Rahmen des unternehmensinternen Asset-Managements nachvollziehbar zu dokumentieren. So können Unternehmen KI-Inhalte klar identifizieren und bei etwaigen noch entstehenden Pflichten problemlos nachziehen. To Do für Unternehmen Unsere ganz konkrete To Do Liste für den Einsatz von KI-Inhalten lautet Dranbleiben/Loslegen​ Bestandsaufnahme​ zum eigenen Nutzungsverhalten machen Rechtliche Risiken identifizieren​ KI-Strategie erarbeiten​ „Klumpenbildung“ vermeiden​ und KI vorausschauend nutzen Inhalte nachvollziehbar verwalten​ KI-Guideline für Mitarbeiter erstellen Bei Fragen rund um das Thema der rechtssicheren Nutzung von KI-Inhalten stehen wir immer gerne zur Verfügung. sebastian.deubelli@sld-ip.com    

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In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von...
Duration
46:49
Publishing date
2023-08-02 08:09
Link
https://deubelli.libsyn.com/renegade
Contributors
Enclosures
https://traffic.libsyn.com/secure/deubelli/KI_im_Unternehmen_rechtssicher_nutzen.mp3?dest-id=458184
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Shownotes

In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Unternehmen auswirken sollte.

Wir beleuchten den rechtlichen Status Quo in Gesetz und Rechtsprechung und erläutern, wie man damit in der aktuellen Gemengelage der technischen Möglichkeiten umgehen sollte und wie man sich etwa auf die sicherlich noch anstehenden rechtlichen Änderungen vorbereiten sollte.

Machine Learning und Recht

Zunächst geben wir einen Einblick in die rechtliche Betrachtung von Machine Learning. Die Auswirkungen auf Unternehmen, die KI-Content verwenden, sollten hier im Moment eher nachrangig sein.

Urheberschutz von KI-generiertem Content

Deutlich relevanter ist die Tatsache, dass die künstlich geschaffenen Inhalte urheberrechtlich nicht schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sind und wir daher keinerlei Exklusivitätsrechte an derartigen Werken erwerben können. Das limitiert einerseits den Einsatzbereich von KI-Content, muss aber auch bei der Gestaltung von Lizenzverträgen Beachtung finden, da die Einräumung von Lizenzrechten an ungeschützten Inhalten rechtlich wohl nicht möglich sein wird.

Drittrechte

Schließlich müssen die Rechte Dritter auch bei KI-Content berücksichtigt werden. Die Klärung dieser Rechte deckt sich im Wesentlichen mit den Anforderungen an selbst hergestellten Content, diie uns aus der Zeit vor KI bekannt sind.

So müssen KI-Inhalte auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Darstellung von Personen und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei der Abbildung von Marken oder urheberrechtlich geschützten Werken geprüft werden.

Ă„uĂźerungsrecht

Schließlich ist bei KI-erstellten Texten zwingend ein Faktencheck erforderlich, da man ansonsten Gefahr läuft, sich falsche Tatsachenbehauptungen zu eigen zu machen und hierfür im Nachgang zu haften.

Anstehende gesetzliche Ă„nderungen

Unabdingbar dürfte aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen sein, KI-Inhalte im Rahmen des unternehmensinternen Asset-Managements nachvollziehbar zu dokumentieren. So können Unternehmen KI-Inhalte klar identifizieren und bei etwaigen noch entstehenden Pflichten problemlos nachziehen.

To Do fĂĽr Unternehmen

Unsere ganz konkrete To Do Liste fĂĽr den Einsatz von KI-Inhalten lautet

  1. Dranbleiben/Loslegen​
  2. Bestandsaufnahme​ zum eigenen Nutzungsverhalten machen
  3. Rechtliche Risiken identifizieren​
  4. KI-Strategie erarbeiten​
  5. „Klumpenbildung“ vermeiden​ und KI vorausschauend nutzen
  6. Inhalte nachvollziehbar verwalten​
  7. KI-Guideline fĂĽr Mitarbeiter erstellen

Bei Fragen rund um das Thema der rechtssicheren Nutzung von KI-Inhalten stehen wir immer gerne zur VerfĂĽgung.

sebastian.deubelli@sld-ip.com

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