Wie die EU die Anforderungen an den Cyberschutz verschärft und die Haftung von Geschäftsführern erhöht, erläutert Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht. Der Beitrag NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Wie die EU die Anforderungen an den Cyberschutz verschärft und die Haftung von Geschäftsführern erhöht, erläutert Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht.
Die Tradition sperriger Abkürzungen setzen wir in dieser Episode mit der zweiten „Netz- und Informationssystemsicherheitsrichtlinie“, kurz NIS-2 fort.
Die Richtlinie NIS-2 definiert MindestÂstandards fĂĽr Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog „kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten mĂĽssen. Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane (GeschäftsfĂĽhrung, Vorstand etc.) fĂĽr die Ăśberwachung der Umsetzung der RisikomanagementmaĂźnahmen Sorge tragen sollen und mit eigenem Vermögen fĂĽr Verstöße haften.
Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt, warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.
Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin Rechtsanwaltskanzlei Sieling (IT / Datenschutz / Arbeitsrecht), Twitter: @carola_sieling, LinkedIn.Wir bedanken uns bei Carola sehr für den unterhaltsamen Besuch und wünschen Euch viel Spaß beim Hören!
P.S. Hier das Foto von der Aufnahme, die erklärt, warum einer der Podcaster sich dank seiner Internetverbindung nur punktuell zum Gespräch dazuschalten könnte.
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