Am 18.11.2016 hat das LG Hamburg unter dem Aktenzeichen 310 O 402/16 einen Beschluss erlassen, der so ziemlich das ganze Internet in Aufruhr gebracht hat. Volker und ich sprechen darüber, was da passiert ist, warum sich der Verfügungsbeklagte nicht clever verteidigt hat und was der Beschluss für das Setzen von Hyperlinks allgemein in Zukunft bedeutet.
Am 18.11.2016 hat das LG Hamburg unter dem Aktenzeichen 310 O 402/16 einen Beschluss erlassen, der so ziemlich das ganze Internet in Aufruhr gebracht hat. Volker und ich sprechen darüber, was da passiert ist, warum sich der Verfügungsbeklagte nicht clever verteidigt hat und was der Beschluss für das Setzen von Hyperlinks allgemein in Zukunft bedeutet.