Freigesprochene Verdächtige können nicht allein wegen neuer Beweise noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Das unterstrich das Bundesverfassungsgericht. Damit wurde ein Rechtsgrundsatz gestützt, kommentiert Gudula Geuther.Von Gudula Geutherwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der WocheDirekter Link zur Audiodatei