Dank dem Data Act soll der Zugriff auf eigene und fremde Nutzerdaten auf smarten Geräten in Echtzeit ermöglicht werden. Wie dabei der Datenschutz gewährleistet werden soll und welche Vorteile für Nutzer entstehen, erläutern wir mit der Expertin Dr. Kristina Schreiber. Der Beitrag Data Act: Revolution in der Datenwelt? – Rechtsbelehrung 121 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Dank dem Data Act soll der Zugriff auf eigene und fremde Nutzerdaten auf smarten Geräten in Echtzeit ermöglicht werden. Wie dabei der Datenschutz gewährleistet werden soll und welche Vorteile für Nutzer entstehen, erläutern wir mit der Expertin Dr. Kristina Schreiber.
Der „Data Act“ (Deutsch: „Datengesetz“) ist der zentrale Bestandteil der digitalen Datenstrategie der Europäischen Union.
Ihr Zweck ist es, den digitalen Wandel voranzutreiben und die digitale Wirtschaft zu stärken, indem Daten für Nutzer, Unternehmen oder öffentliche Stellen verfügbar gemacht werden.
Gemäß den neuen Regelungen sollen Nutzer in Echtzeit auf ihre Daten zugreifen können, die bei der Nutzung vernetzter Produkte entstehen. Diese Daten entstehen beispielsweise bei der Nutzung von Smartphones, vernetzten Fahrzeugen, Smarthome-Applikationen usw.
Nutzer sollen in der Lage sein, diese Daten auch anderen Unternehmen bereitzustellen, um so z.B. einfacher einen Anbieterwechsel vornehmen zu können.
Gleiches gilt für bei Clouddiensten gespeicherte Daten. Diese sollen auf Grundlage des Data Acts ebenfalls einfach zu anderen Anbietern transferiert werden können (sog. „Cloud-Switching“).
Für den Datenfluss sind jedoch nicht nur die Nutzer verantwortlich. Auch Unternehmen können andere Unternehmen zur Bereitstellung dieser Nutzungsdaten vernetzter Geräte auffordern. Allerdings dürfen nur nicht-personenbezogene Daten bereitgestellt werden.
Der Data Act zielt darauf ab, umfassende Änderungen bei der Verfügbarkeit der Daten zu bewirken. Vor allem große Daten-Monopolisten wie Meta oder Google, die als sog. „Gatekeeper“ fungieren (s. dazu unsere Folge „Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten“ ), sind von diesen Änderungen betroffen. Sie müssen Daten bereitstellen, dürfen diese jedoch nicht für eigene Zwecke anfragen.
Auch Hersteller smarter Produkte wie Apple, Bosch oder Samsung müssen die bisher selbst genutzten Daten ihrer Geräte Dritten zur Verfügung stellen.
Die Pflicht, Nutzungsdaten bereitzustellen, steht zudem im Konflikt mit den Datenschutzvorgaben der DSGVO. Dateninhaber, werden sich so zwischen den Herausgabepflichten des Data Acts und den Herausgabeverbot der DSGVO finden.
Der Data Act bietet jedoch keine Lösung für diesen Konflikt, sondern verweist lediglich darauf, dass die DSGVO eingehalten werden muss.
Die Frage, wie der Datenschutz umgesetzt werden soll, ist nur eine der Herausforderungen, die der Data Act mit sich bringt.
Um alle relevanten Fragen des Data Acts zu beleuchten und zu erläutern, welche Änderungen auf uns zukommen, haben wir daher Dr. Kristina Schreiber, eine Expertin für das Recht der Daten und der digitalen Regulierung, eingeladen.
Wir bedanken uns bei Kristina für den Besuch und die sehr verständlichen und anschaulichen Erläuterungen zu den bevorstehenden gesetzlichen Veränderungen und auch Punkten, die bisher unklar sind.
Wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören und freuen uns, wenn ihr unseren Podcast empfehlt oder auf den Plattformen eurer Wahl positiv bewertet!
00:00:00 – Einführung ins Thema und Vorstellung unserer Gästin.
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