Micky Maus geht, die KI kommt. Mit unserem Gast, dem Fachanwalt fĂŒr Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks, begeben wir uns in den Irrgarten des internationalen Urheberrechts. Der Beitrag Micky Mausâ Abenteuer im Urheberland erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Micky Maus geht, die KI kommt. Mit unserem Gast, dem Fachanwalt fĂŒr Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks, begeben wir uns in den Irrgarten des internationalen Urheberrechts.
Gemeinsam mit unserem Gast, dem Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂŒr Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks, begeben wir uns auf das Abenteuer, oder noch besser gesagt, in den Irrgarten des internationalen Urheberrechts.
Anlass ist das Copyright, das Anfang des Jahres 2024 fĂŒr den Film âSteamboat Willieâ, den ersten Film mit Mickey Maus, ausgelaufen ist. In den Medien las man dazu zum einen, dass Mickey Maus nun vom Copyright befreit ist, zum anderen aber auch, dass das nicht fĂŒr alle Mickey-Maus-Versionen zutrifft und in Deutschland eh nicht gilt.
Dieses schutzrechtliche Durcheinander nahmen wir uns zum Anlass, es nicht nur zu entknoten, sondern euch darĂŒber aufzuklĂ€ren, wann die Nutzung fremder Werke erlaubt und wann sie verboten ist.
Zu Gast begrĂŒĂen wir Stephan Dirks, Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂŒr Urheberrecht und Medienrecht in Hamburg, umtriebig in Netz (Website & Blog, LinkedIn) und auf Papier (Kommentar Schadenrecht).Dabei kommen wir auch zu der Frage, ob angesichts der Entwicklung im Bereich der âKĂŒnstlichen Intelligenzâ das Urheberrecht in der heutigen Konstellation noch sinnvoll ist und ob Werke oder die Gemeinfreiheit nicht erst nach 70 Jahren, sondern vielleicht schon viel eher gemeinfrei werden sollten. Was denkt ihr? Wie viele Jahre gebt ihr dem Urheberrecht in der heutigen Form?
Wir bedanken uns bei Stephan fĂŒr seine spannenden und unterhaltsamen AusfĂŒhrungen und wĂŒnschen euch viel SpaĂ beim Hören!
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