Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag der Grundversorgung für die Bevölkerung. Er muss Angebote machen, die für alle da sind – auch, damit sich die Bürgerinnen und Bürger eine Meinung für politische Entscheidungen bilden können. In dieser Folge sprechen wir über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und die Veränderung durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag: Der verpflichtet die Rundfunkanstalten dazu, die eigene Qualität systematisch zu messen und zu bewerten. Wie das funktionieren soll, regelt zum Beispiel die ARD-Qualitätsrichtlinie - die aktuell in den verschiedenen Rundfunkräten zur Beschlussfassung vorliegt. Wie das System funktionieren soll, was in der Schweiz zum Thema Medien-Qualitätsmessung schon passiert und wie die ARD-Qualitätsrichtlinie entstanden ist, besprechen Prof. Dr. Lutz Hagen vom Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden und Peter Stawowy, FLURFUNK, in dieser Podcast-Folge.
Bericht des Zukunftsratsfög – Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich, Jahrbuch der Medien SRG: So sichern wir Medienqualität in unseren Angeboten SWR (PDF): ARD-Qualitätsrichtlinie für die ARD-Landesrundfunkanstalten GVK: Bewertung von Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (2.11.2023) Prof. Dr. Gabriele Schade, 2. Stv. Vorsitzende MDR-Rundfunkrat, Vorsitzende GVK-Telemedienausschuss (2.11.2023): Das Potenzial der Qualitätsrichtlinie FUNKTURM 12: "Höher. Schneller. Weiter – über die Qualität der Medien"