Arbeitgebern sind bei den technischen Möglichkeiten zur Mitarbeitenden-Überwachung kaum Grenzen gesetzt. Die heimliche Anwendung solcher Technologien ist in Deutschland zwar in fast allen Fällen untersagt; es existieren aber rechtliche Grauzonen. Voregger, Michaelwww.deutschlandfunk.de, Verbrauchertipp