In Debatten wie etwa der #IchbinHanna-Debatte oder der um die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes können Daten von Promovierenden und Promovierten helfen, die Situation an den deutschen UniversitĂ€ten fĂŒr den sogenannten âwissenschaftlichen Nachwuchsâ besser einzuschĂ€tzen und mit empirischen Daten zu belegen. Eine LĂ€ngsschnittstudie des Deutschen Zentrums fĂŒr Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), Nacaps, macht genau das: Sie erhebt Daten von jungen Forschenden an deutschen UniversitĂ€ten und interpretiert sie fĂŒr die Hochschulen, die Politik und insbesondere fĂŒr den âBundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchsâ. Wir haben mit Dr. Kolja Briedis vom DZHW hierĂŒber und insbesondere ĂŒber die Daten zur Postdoc-Phase gesprochen. Hören Sie gern rein! Wir haben zugleich auch mit Dr. Jens Brauer der UniWiND-Koordinierungsstelle Nachwuchsinformationen (UniKoN) gesprochen, dessen Hinweise in das GesprĂ€ch eingeflossen sind und folgende Shownotes eingeflossen sind: Zum Begriff âwissenschaftlicher Nachwuchsâ und zur Definition von Promovierten: Der Begriff âwissenschaftlicher Nachwuchsâ ist im allgemeinen Sprachgebrauch gĂ€ngig, wenn von Promovierenden und Promovierten gesprochen wird (nicht zuletzt auch in diesem Podcast, wenn auch hier in ironischer Weise). UniKoN fasst unter dem Begriff der âPromoviertenâ alle befristet wissenschaftlich BeschĂ€ftigten vor der entfristeten Professur zusammen. In der Nacaps-Studie werden ab nĂ€chstem Jahr gezielt Promovierte befragt, jedoch in einer Kohorte. Damit ist die Gruppe dieser Promovierten sehr viel kleiner. Warum braucht es Daten von Promovierten? Daten von und ĂŒber Promovierte dienen der Hochschule, informierte Entscheidungen zu treffen, die auch die gewĂŒnschten Effekte zur Verbesserung der Hochschulbedingungen haben. Dies betrifft ganz unterschiedliche Aspekte der Hochschulentwicklung wie QualitĂ€tssicherung, Ressourcenplanung und Angebotsentwicklung. FĂŒr die Hochschule selbst ist eine Verbesserung (ReliabilitĂ€t der Daten, Effizienz der Erhebung) des internen und externen Berichtswesens möglich. (Quelle: UniKoN) Gesetzliche Anforderungen: Es gibt keine gesetzliche Berichtspflicht fĂŒr die Hochschulen â anders als bei Promovierenden â, aber im Rahmen anderer Statistiken wie Hochschulpersonalstatistik, PrĂŒfungsstatistik. Dies bedeutet auch, auch, dass Teile der Datenbasis auf freiwilliger Basis erhoben werden. Wenn der Mehrwert fĂŒr die Promovierten dabei sichtbar wird, ist damit zu rechnen, dass solche Angaben auch in vielen FĂ€llen gemacht werden. (Quelle: UniKoN)