Rechtsbelehrung - Jurapodcast mit Netzthemen   /     AfD-Parteiverbot – Realistisch und ratsam? – Rechtsbelehrung 123

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Wie hoch sind die Chancen auf ein AfD-Parteiverbot? - Mit Prof. Dr. Thiele sprechen wir über die Herausforderungen bei Parteiverbotsverfahren. Der Beitrag AfD-Parteiverbot – Realistisch und ratsam? – Rechtsbelehrung 123 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

Summary

Wie hoch sind die Chancen auf ein AfD-Parteiverbot? - Mit Prof. Dr. Thiele sprechen wir ĂĽber die Herausforderungen bei Parteiverbotsverfahren.

Subtitle
Wie hoch sind die Chancen auf ein AfD-Parteiverbot? - Mit Prof. Dr. Thiele sprechen wir ĂĽber die Herausforderungen bei Parteiverbotsverfahren.
Duration
2:03:12
Publishing date
2024-03-05 06:07
Link
https://rechtsbelehrung.com/123-parteiverbot-rechtsbelehrung/
Contributors
  Marcus Richter & Thomas Schwenke
author  
Enclosures
https://media.blubrry.com/rechtsbelehrung/rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung123-Parteiverbot.mp3
audio/mpeg

Shownotes

In dieser Rechtsbelehrung heißen wir Prof. Dr. Alexander Thiele willkommen, der ausführlich die verschiedenen Aspekte und Herausforderungen eines Parteiverbotsverfahrens erklärt.

Damit wollen wir Euch eine Hilfestellung in der Debatte um Parteiverbote geben und gleichzeitig die juristischen Grundlagen solcher Entscheidungen beleuchten.

Zu Gast begrüßen wir Prof. Dr. Alexander Thiele, Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der universitären Fakultät für Rechtswissenschaften der BSP Business and Law School in Berlin (LinkedIn). Er hat zuletzt hat zuletzt die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Schuldenbremse vertreten, ist associate editor des Verfassungsblogs mit Schwerpunkt auf EU-Recht und zu seinen aktuellen Veröffentlichungen zählen: „Das Grundgesetz. Verständlich erklärt„, Reclam 2023 sowie „Defekte Visionen – Eine Intervention zur Zukunft der Europäischen Union„, Campus 2024.

Was ist eine politische Partei juristisch betrachtet?

Wir leiten die Folge mit der juristischen Definition einer politischen Partei, ihrer notwendigen Voraussetzungen und Organisationsstrukturen ein, diskutieren anschlieĂźend ĂĽber die finanziellen Aspekte und Vorteile, die Parteien genieĂźen, einschlieĂźlich der Teilnahme an Wahlen und Zuteilung politischer Posten.

Besonders im Fokus steht dabei das Parteiprivileg gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und die Frage, wer einen Antrag auf Parteiverbot stellen kann, sowie die Bedingungen, unter denen ein solches Verbot gerechtfertigt sein könnte.

Voraussetzung, Ablauf und Dauer eines Parteiverbotsverfahrens

Ein zentrales Thema des Podcasts ist das Parteiverbotsverfahren selbst: Wie wird es initiiert, welche Rolle spielt die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ dabei, und welche Aussagen oder Verhaltensweisen von Parteianhängern können zu einem Verbot führen?

Wir betrachten dabei auch die Hürde einer notwendigen „Potentialität“, d.h. Relevanz einer Partei, sowohl nach nationalen Maßstäben als auch im Kontext der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Ebenfalls beleuchten wir die Bedeutung der Ermittlungen und Berichte des Verfassungsschutzes und diskutieren die Distanzierungspflicht einer Partei von verfassungsfeindlichen Aussagen ihrer Mitglieder.

Verbot von Landesparteien und Grundrechtsverwirkung

Wir sprechen auch über die Auswirkungen, die ein Verbot einer politischen Partei haben könnte oder umgekehrt die Zurückweisung eines Verbotsantrags.

Außerdem überlegen wir uns andere Möglichkeiten, wie man mit verfassungsfeindlichen Parteien umgehen kann. Dazu zählt, dass man ihnen vielleicht die finanzielle Unterstützung streicht oder bestimmten Leuten in der Partei bestimmte Grundrechte nicht mehr zubilligt.

Umfassender Ăśberblick

Trotz ihrer überdurchschnittlichen Länge liefert die Episode einen tiefgreifenden Einblick in die vielschichtigen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Überlegungen, die bei der Frage nach einem Verbot politischer Parteien eine Rolle spielen.

Wir bedanken uns herzlichst bei Prof. Thiele und hoffen, Ihr findet Freude am Hören und seid genauso gespannt auf den Austausch mit uns über eure Kommentare, die wir in unserer nächsten Diskussionsrunde gerne aufnehmen und diskutieren werden.

Zeitmarken

  • 00:00:00 – BegrĂĽĂźung und Vorstellung unseres Gastes (samt Bericht zum Verfahren als Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht).
  • 00:06:30 – Vorstellung des Themas und der Correctiv-Recherche als Anlass.
  • 00:08:50 – Was ist eine Partei juristisch betrachtet und was sind ihre Voraussetzungen und Organisationsstrukturen?
  • 00:22:00 – Finanzierung, Teilnahme an Wahlen, Posten fĂĽr Funktionäre und weitere Vorteile, die Parteien genieĂźen.
  • 00:29:00 – Das Parteiprivileg und das Parteiverbot entsprechend Art. 21 Grundgesetz und wer einen Verbotsantrag stellen kann.
  • 00:38:00 – Kann bei evidenter Verfassungsfeindlichkeit eine Pflicht bestehen, einen Verbotsantrag zu stellen?
  • 00:49:30 – Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab und wie lange dauert es, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet? Ist ein Schnellverfahren möglich?
  • 00:57:30 – Was ist die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, auf deren Beeinträchtigung die zu verbietende Partei ausgehen muss?
  • 01:06:00 – „Potentialität“ und die notwendige Relevanz einer Partei
  • 01:08:00 – Welche Aussagen und welches Verhalten von Funktionären, Mitgliedern und Anhängern können der Partei zugerechnet werden? Gibt es eine Distanzierungspflicht der Partei?
  • 01:18:00 – Welche Relevanz haben die Ermittlungen und Berichte des Verfassungsschutzes und warum schränkt ein Parteiverbotsverfahren die Möglichkeit ihrer Beobachtung ein?
  • 01:21:00 – Ab wann wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet? Ist der Einsatz von Gewalt notwendig? Und hat die Größe der Wählerschaft eine Relevanz?
  • 01:24:30 – Welche Folgen hätte die ZurĂĽckweisung eines Antrags auf ein Parteiverbot und kann nicht bereits ein Verbotsverfahren auf die geprĂĽfte Partei demokratisierend wirken?
  • 01:32:00 – Was passiert als Folge, nachdem eine Partei verboten wurde.
  • 01:35:00 – „Potentialität“ und die notwendige Relevanz einer Partei als MaĂźstab des Europäischen Gerichtshofs fĂĽr Menschenrechte.
  • 01:39:00 – Kann ein Parteiverbotsantrag erneut gestellt werden?
  • 01:43:00 – Welche Relevanz haben die Feststellungen und Einstufungen des Verfassungsschutzes fĂĽr das Bundesverfassungsgericht?
  • 01:45:00 – Kann statt der Bundespartei nur ein evidenter verfassungsfeindlicher Landesverband verboten werden?
  • 01:48:30 – Ist der Entzug der Parteifinanzierung eine einfachere Alternative zum Parteiverbot?
  • 01:53:00 – Können alternativ Parteifunktionären die BĂĽrgerrechte entzogen werden (sog. Grundrechtsverwirkung gem. Art. 21 GG)?

MaĂźgebliche Artikel des Grundgesetzes

Art 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Ăśber die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie ĂĽber den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

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