Neu geltende Cannabis-Ausnahmen, Besitzregeln, Strafen und Bußgelder. Mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Patrick Welke. Der Beitrag Grünes Licht für Cannabis: CanG erklärt – Rechtsbelehrung 124 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Neu geltende Cannabis-Ausnahmen, Besitzregeln, Strafen und BuĂźgelder. Mit Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂĽr Strafrecht Patrick Welke.
„Es ist verboten, Cannabis zu besitzen“ – Das Cannabis-Verbot gilt laut § 2 Abs. 1 des Cannabisgesetzes (CanG) grundsätzlich weiterhin fort.
Ab dem 1. April treten jedoch nach einem umkämpften politischen Prozess Ausnahmen in Kraft, die wir gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf das Betäubungsmittelrecht, Patrick Welke, erläutern.
Rechtsanwalt Patrick Welke ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und auf Betäubungsmittelstrafsachen, insbesondere Cannabisdelikte, spezialisiert Website, LinkedIn, Instagram.Rechtsanwalt Patrick Welke ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und auf Betäubungsmittelstrafsachen, insbesondere Cannabisdelikte, spezialisiert Website, LinkedIn, Instagram.
Das politische Hin und Her findet sich auch in dem Gesetz wieder, das an vielen Stellen halbherzig und zum Teil realitätsfern wirkt.
Dennoch findet auch unser Gast, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, und erläutert, welche Ausnahmen nun für den Besitz, die Aufzucht oder den gemeinsamen Anbau von Cannabis-Pflanzen in Anbauvereinen bestehen.
Ihr erfahrt u.a. wie hoch die zulässige Cannabisbesitzmenge ist, welche Zugangswege zu Cannabis bestehen, die anhaltenden Herausforderungen beim Autofahren, und ob Cannabisgeruch zu einer Hausdurchsuchung führen kann.
Wir danken Patrick Welke für seine Erläuterung und Ansichten aus der Sicht eines Strafpraktikers und wünschen euch viel Spaß beim Hören dieser Folge.
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