Laura und Cornelius werfen ein Blick auf das heiß-diskutierte Thema Bewerberdatenschutz. Selbstverständlich soll Lauras berufliche Neuorientierung als Spitzenvertrieblerin bei der Cornelius GmbH starten. Aber da sie nicht aus ihrer Haut kann, soll datenschutzrechtlich alles korrekt ablaufen. Worauf ist also zu achten und welche Stolpersteine sollten vermieden werden? Cornelius hat viel zu lernen und ob sich Laura wirklich bewerben wird, hängt (auch) vom Datenschutz ab.
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Positionspapier des HmbBfDI zum Bewerberdatenschutz: https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/240606_Information_Bewerberdatenschutz_und_Recruiting.pdf
Anders als in der Folge erwähnt nicht München sondern: ArbG Suhl 6. Kammer, 20.12.2023, 6 Ca 704/23 hat ausgeführt, dass die Beantwortung von Auskunftsersuchen per unverschlüsselter E-Mail einen Verstoß darstellt aber nicht zwingend Schadensersatz folgt: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001561101