Nach viel zu langem Zögern, entscheidet sich Senta endlich einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter zu stellen. Sie ist bereits mit einer Miete im Rückstand und von Ihren Freunden hat sie sich auch schon Geld geliehen. Aber muss man wirklich erst verschuldet sein, bevor man Leistungen beim Jobcenter beantragen kann? Das und andere Fragen rund um den Erstantrag auf Leistungen diskutieren im Anschluss Felix Betzin zusammen mit Rechtsanwältin Karina Maier.
Willkommen zu Folge 1 und damit im Leben der “Senta Patsch”, einer angehenden Kundin des Jobcenters.
Senta entscheidet sich heute endlich einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter zu stellen. Sie ist bereits mit einer Miete im Rückstand und von Ihren Freunden hat sie sich auch schon Geld geliehen.
Aber muss man wirklich erst verschuldet sein, bevor man Leistungen beim Jobcenter beantragen kann? Das und andere Fragen rund um den Erstantrag auf Leistungen diskutiert im Anschluss Felix Betzin zusammen mit Rechtsanwältin Karina Maier.
16.03.2017 14 MinutenFelix Betzin (Moderator) | |||
Rechtsanwältin Karina Maier (Studiogast) | |||
Johannes Wolf (Stimme *Erzähler*) | |||
Lisa Marie Becker (Stimme *Senta Patsch*) | |||
Alexandra Meyer (Stimme *Rebecca*) |
Der Beitrag HaF 001 | Der Erstantrag erschien zuerst auf Hartz aber Fair ?!.