Karlsruhe hat die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 gebilligt. Vor unserer Sommerpause fragen wir Juraprofessor Lars Leuschner, wie sich das Urteil auf die 50-plus-1-Regel der Deutschen Fußball Liga auswirkt.
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 wirksam ist. Vor zwei Jahren hatte die Gesellschafterversammlung der Hannover 96 Management GmbH beschlossen, Kind abzuberufen. Der Fußballfunktionär wehrte sich dagegen zunächst erfolgreich vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle – vor dem Bundesgerichtshof hat er nun verloren. Wie konnte es dazu kommen, obwohl die Abberufung mittels Satzungsverstoß erfolgte? Und welche Konsequenzen ergeben sich für die 50-plus-1-Regel der Deutschen Fußball Liga? Darüber sprechen wir mit Lars Leuschner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück.
Anschließend berichtet F.A.Z. Einspruch-Redakteur Finn Hohenschwert von seinen Eindrücken in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Grundsätzlich darf niemand gegen den eigenen Willen ärztlich behandelt werden. Manche Menschen sind aber nicht in der Lage, den Sinn und Zweck der Behandlung zu verstehen und darauf aufbauend eine Entscheidung zu treffen. Behandlungen dürfen dann ausnahmsweise auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht dazu Fachleute gehört.
Danach beschäftigt uns die Aufarbeitung von NS-Unrecht. Vor dem Landgericht Hanau sollte demnächst ein Prozess gegen einen 99 Jahre alten Mann beginnen, der als 18jähriger im Konzentrationslager Sachsenhausen gearbeitet haben soll. Zur Hauptverhandlung kam es aber nicht – wegen Verhandlungsunfähigkeit des Mannes. Wir erklären die Hintergründe.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Mietrecht – es geht um die Aufrechnung von verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch.
Sommerpause: Die nächste Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts erscheint am 14. August.
Themen der Sendung:
3:11: Interview mit Prof. Dr. Lars Leuschner zum BGH-Urteil zu Martin Kind
24:36: Gespräch mit Finn Hohenschwert zur Karlsruher Verhandlung zu Zwangsbehandlungen
36:28: Aufarbeitung von NS-Verbrechen
46:38: BGH zum Mietrecht
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