ZfW_051 - Recht auf Reparatur Zu Gast: Susanne Augenhofer Umtausch oder Austausch? Durch eine Initiative zum nachhaltigen Konsum von Gütern will die EU-Kommission in ihrem „Green Deal“ Reparatur und Wiederverwertung auf gesetzliche Beine stellen und die Wahlfreiheit weitgehend einschränken. Die Juristin Susanne Augenhofer hat sich den Ansatz genauer angesehen und sowohl Vorteile auch als große Herausforderungen identifiziert. Univ.-Prof.in Susanne Augenhofer vom Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck befasst sich mit zahlreichen komplexen Aspekten des Verbraucher*innenrechts - aus einer nationalen und internationalen Perspektive. Was bedeutet „Recht auf Reparatur“? Wie kann Recht zum Umweltschutz beitragen? Wo versteckt sich Greenwashing? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Professorin für Unternehmensrecht im ausführlichen Gespräch. Prof.in Susanne Augenhofer