In Folge 310 analysieren wir das Urteil im Revisionsverfahren gegen die 99-jährige, ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. und wir blicken auf die vorläufige Aufhebung des âCompactâ-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht.
Trotz Sommerlochs war in den letzten Tagen (juristisch) wieder viel los. Zum einen hat der BGH am Dienstag sein Urteil im Revisionsverfahren gegen Irmgard F. verkĂźndet. Irmgard F. war vom Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchtem Mord in fĂźnf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Hiergegen hatte sie Revision zum BGH eingelegt, die dieser jetzt verworfen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Ăber dieses historische Urteil sprechen wir mit Heiner Alwart. Er ist emeritierter Professor fĂźr Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des âCompactâ-Magazins vorläufig auĂer Vollzug gesetzt. Bis zu einer Entscheidung im parallel laufenden Hauptsacheverfahren darf das Magazin weiter betrieben werden. Wir werfen einen genaueren Blick auf die juristischen HintergrĂźnde.
Im âLiterarischen Interviewâ sprechen wir mit dem Philosophen Tim Henning Ăźber sein Buch âWissenschaftsfreiheit und Moralâ.
Und im âGerechten Urteilâ geht es in dieser Woche um das besonders praxis- und prĂźfungsrelevante Thema der negativen Bewertungen von Rechtsanwälten auf Online-Plattformen. Hierzu hat das OLG Oldenburg eine interessante Entscheidung gefällt.
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Themen der Sendung:
00:01:52 Interview mit Prof. Dr. Heiner Alwart zum BGH-Urteil gegen Irmgard F.
00:18:39 Aufhebung des âCompactâ-Verbots durch das BVerwG
00:35:25 Interview mit Tim Henning zu Wissenschaftsfreiheit und Moral
00:57:14 Gerechtes Urteil: OLG Oldenburg zu negativen Bewertungen von Anwälten
âCompactâ-Verbot vorläufig auĂer Kraft gesetzt
Ein Exempel: Wo fĂźhrt das hin?
Droht im Fall der frĂźheren KZ-Sekretärin Irmgard F. eine âdritte Schuldâ?
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