Antworten auf eure Fragen zur Zulässigkeit und Strafbarkeit von Video- und Tonaufnahmen sowie unseren Idolen. Der Beitrag Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Antworten auf eure Fragen zur Zulässigkeit und Strafbarkeit von Video- und Tonaufnahmen sowie unseren Idolen.
Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte (bzw. um Surveillance, Sousveillance und Equiveillance, Anm. der Verfasser ).
Eure Fragen haben unserem „resident“ Gast der letzten Monate, Dr. Markus Wünschelbaum, so gut gefallen, dass er sich kurzerhand bereit erklärte, sie selbst zu beantworten.
Freut euch daher auf eine spannende Diskussion, in der es unter anderem um Videos mit Autotranskript, Lippenlesefunktionen und Dashcams gehen wird. DarĂĽber hinaus beantworten wir erneut eine private Frage an die Podcaster, diesmal zu unseren Idolen und Vorbildern.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!
Als Gast begrĂĽĂźen wir Dr. jur. Markus WĂĽnschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten fĂĽr Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).
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