Mit Fachanwalt für Straf- & IT-Recht Jens Ferner erklären wir, wie digitale Beweise gesichert und in Gerichtsverfahren eingesetzt werden. Der Beitrag Digitale Forensik – Rechtsbelehrung 129 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Haben E-Mails einen Beweiswert? Kann man Protokolldateien vertrauen? Und welche digitalen Beweismittel kommen im Strafverfahren am häufigsten zum Einsatz?
In der heutigen Episode dreht sich alles um „Digitale Forensik“. Dabei geht es um die Untersuchung krimineller Handlungen mithilfe von IT-Technik. Wir klären, welche digitalen Spuren – wie E-Mails, Protokolldateien oder Daten auf Computern und Mobiltelefonen – als Beweise genutzt werden können und wie man sie richtig bewertet.
Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner. Jens Ferner (LinkedIn) berät in der Kanzlei Ferner Alsdorf Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht mit Schnittmenge von IT-Recht und Strafrecht. Daneben ist er Softwareentwickler und zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH).Als Experten begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie IT-Recht Jens Ferner. Rechtsanwalt Ferner erläutert nicht nur die Grundlagen der digitalen Forensik, sondern zeigt auch anhand seiner praktischen Erfahrungen, welche Rolle digitale Spuren in der Praxis spielen. Dabei wird deutlich, dass die technischen Aspekte wichtig sind, aber ihre richtige Vermittlung in Gerichtsverfahren mindestens genauso bedeutend ist.
Seid daher nicht enttäuscht, dass die Wirklichkeit nicht so klar wie im Film und Fernsehen ist. Dafür ist sie mindestens genauso spannend – das werdet ihr anhand der praktischen Erfahrungen und Anekdoten, die Rechtsanwalt Ferner aus seiner Anwaltspraxis mit uns teilt, lernen.
Wir bedanken uns sehr für die fundierten und unterhaltsamen Erläuterungen und wünschen euch viel Spaß beim Hören!
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