In Folge 315 dreht sich (fast) alles um das Bundesverfassungsgericht. Es geht um drei Entscheidungen zu Ausschussvorsitzen fĂŒr die AfD, Hessens Verfassungsschutzgesetz und die Tierschutzpartei im RBB. AuĂerdem: Was sagt das Völkerrecht zu den explodierten Pagern im Libanon?
In der vergangenen Woche haben die Karlsruher Verfassungsrichter gleich drei Entscheidungen bekanntgegeben: Zum einen steht seit Mittwoch fest, dass die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag hat. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses war nach Ăberzeugung der Richter rechtmĂ€Ăig. Ăber das Urteil sprechen wir mit Prof. Dr. Kathrin Groh von der UniversitĂ€t der Bundeswehr in MĂŒnchen.
Zum anderen hat das Verfassungsgericht bekanntgegeben, dass das hessische Verfassungsschutzgesetz in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die hessische Landesregierung hatte das Gesetz noch im vergangenen Jahr als Reaktion auf das Karlsruher-Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2022 nachgebessert. Unzureichend, wie das Bundesverfassungsgericht nun befand. Wir erklÀren, warum.
AuĂerdem: Im Libanon sind in zwei Wellen zahlreiche Pager und Walkie-Talkies von Mitgliedern der Hizbullah explodiert. Hinter der MilitĂ€raktion steckt mutmaĂlich der israelische Geheimdienst. Mit unserem Kollegen Alexander Haneke gehen wir der Frage nach, ob dieses Vorgehen völkerrechtlich zulĂ€ssig war.
Im Gerechten Urteil geht es dann wieder zurĂŒck nach Karlsruhe: Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass der RBB die Tierschutzpartei bei seiner PrĂ€sentation der Ergebnisse der Landtagswahl in Brandenburg nicht gesondert ausweisen muss.
Themen der Sendung:
3:16: Interview Prof. Dr. Kathrin Groh zu AfD-Ausschussvorsitzen
31:02: GesprÀch mit Alexander Haneke zu explodierten Pagern im Libanon
49:49: GesprÀch zum hessischen Verfassungsschutzgesetz
1:03:21: Gerechtes Urteil: Karlsruhe zum RBB und der Tierschutzpartei
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