FAZ Einspruch   /     #318: Der neue EuGH-Vize zu Richterwahlen, Afghaninnen und Geschlechtswechseln

Description

In Folge 318 befragen wir den neuen VizeprÀsidenten des EuropÀischen Gerichtshofs, Thomas von Danwitz, zu kontroversen Entscheidungen aus Luxemburg. Mit Notar Christoph Moes blicken wir auf das Familienrecht der Ampel.

Subtitle
F.A.Z. Einspruch
Duration
4884
Publishing date
2024-10-16 15:12
Link
https://fazeinspruch.podigee.io/344-neue-episode
Contributors
  Frankfurter Allgemeine Zeitung
author  
Enclosures
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Shownotes

F.A.Z. Einspruch

Thomas von Danwitz ist seit 18 Jahren Richter am EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In der vergangenen Woche wurde er zu dessen VizeprĂ€sidenten gewĂ€hlt – als erster Deutscher in der Geschichte. Wir fragen ihn, welche neuen Aufgaben mit seinem Amt verbunden sind, ob die EU die Wahl der EuGH-Richter reformieren sollte und ob es einen Konflikt zwischen östlichen EU-Mitgliedstaaten und EuGH gibt.

Anschließend sprechen wir ĂŒber die VorschlĂ€ge der Ampel zur Modernisierung des Familienrechts. Das Bundesjustizministerium hat dazu drei ReferentenentwĂŒrfe ausgearbeitet und den BundeslĂ€ndern zur Stellungnahme ĂŒbermittelt. Uns liegen die EntwĂŒrfe vor und wir diskutieren sie mit dem Notar und Honorarprofessor fĂŒr Privatrecht an der UniversitĂ€t Augsburg, Christoph Moes.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche gebilligt, dass der Rechtsextremist Matthias B. in Bayern nicht zum Referendardienst zugelassen wurde. Er ist trotzdem mittlerweile Rechtsanwalt – weil der sĂ€chsische Verfassungsgerichtshof zu einer anderen Wertung kam. Wir analysieren die entgegengesetzten Gerichtsentscheidungen und gehen der Frage nach, welches Maß an Verfassungstreue der Staat von einem Rechtsreferendar verlangen darf, ohne dessen Berufs- und Ausbildungsfreiheit zu verletzen.

Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Landgericht Berlin. Die dortigen Richter haben erstmals in der deutschen Geschichte einen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, aber bereits jetzt von zeithistorischer Bedeutung.

Informationen zum im Podcast beworbenen Aufsatzwettbewerb gibt es hier: ra-stiftung-hessen.org/studentischer-aufsatzwettbewerb

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Themen der Sendung:

00:03:24 Interview mit EuGH-VizeprÀsident Prof. Dr. Thomas von Danwitz

00:36:12 Interview mit Notar Prof. Dr. Christoph Moes zum Familienrecht

01:01:22 Das BVerwG zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren

01:11:08 Gerechtes Urteil: Das LG Berlin zu einem Mord an der innerdeutschen Grenze

01:20:02 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

Die Aufnahme von 20 Millionen Afghaninnen ist ethisch nicht geboten

Wie heteronormativ ist unser Familienrecht?

Ein Schuldspruch nach mehr als 50 Jahren

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