In Folge 318 befragen wir den neuen VizeprÀsidenten des EuropÀischen Gerichtshofs, Thomas von Danwitz, zu kontroversen Entscheidungen aus Luxemburg. Mit Notar Christoph Moes blicken wir auf das Familienrecht der Ampel.
Thomas von Danwitz ist seit 18 Jahren Richter am EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In der vergangenen Woche wurde er zu dessen VizeprĂ€sidenten gewĂ€hlt â als erster Deutscher in der Geschichte. Wir fragen ihn, welche neuen Aufgaben mit seinem Amt verbunden sind, ob die EU die Wahl der EuGH-Richter reformieren sollte und ob es einen Konflikt zwischen östlichen EU-Mitgliedstaaten und EuGH gibt.
AnschlieĂend sprechen wir ĂŒber die VorschlĂ€ge der Ampel zur Modernisierung des Familienrechts. Das Bundesjustizministerium hat dazu drei ReferentenentwĂŒrfe ausgearbeitet und den BundeslĂ€ndern zur Stellungnahme ĂŒbermittelt. Uns liegen die EntwĂŒrfe vor und wir diskutieren sie mit dem Notar und Honorarprofessor fĂŒr Privatrecht an der UniversitĂ€t Augsburg, Christoph Moes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche gebilligt, dass der Rechtsextremist Matthias B. in Bayern nicht zum Referendardienst zugelassen wurde. Er ist trotzdem mittlerweile Rechtsanwalt â weil der sĂ€chsische Verfassungsgerichtshof zu einer anderen Wertung kam. Wir analysieren die entgegengesetzten Gerichtsentscheidungen und gehen der Frage nach, welches MaĂ an Verfassungstreue der Staat von einem Rechtsreferendar verlangen darf, ohne dessen Berufs- und Ausbildungsfreiheit zu verletzen.
Das âGerechte Urteilâ kommt vom Landgericht Berlin. Die dortigen Richter haben erstmals in der deutschen Geschichte einen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, aber bereits jetzt von zeithistorischer Bedeutung.
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Themen der Sendung:
00:03:24 Interview mit EuGH-VizeprÀsident Prof. Dr. Thomas von Danwitz
00:36:12 Interview mit Notar Prof. Dr. Christoph Moes zum Familienrecht
01:01:22 Das BVerwG zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren
01:11:08 Gerechtes Urteil: Das LG Berlin zu einem Mord an der innerdeutschen Grenze
01:20:02 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Die Aufnahme von 20 Millionen Afghaninnen ist ethisch nicht geboten
Wie heteronormativ ist unser Familienrecht?
Ein Schuldspruch nach mehr als 50 Jahren
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