Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind datenschutzrechtliche GrundsĂ€tze auĂer Kraft gesetzt. Ist das wirklich so, und welche Personlichkeitsrechte gelten dann ĂŒberhaupt noch? Mit diesen Fragen beschĂ€ftigen sich Holger und Joerg in der aktuellen Episode der Auslegungssache. Zu Gast ist der Vollblut-Strafverteidiger Jens Ferner, der, wie er selbst sagt, in seinem "vorherigen Leben" als Software-Entwickler gearbeitet hat und deshalb sehr gut einschĂ€tzen kann, wie die Ermittler in der digitalen Forensik vorgehen. In Jens' Verfahren geht es oft um Delikte mit IT-Bezug, doch darum soll geht es in der Podcast-Episode nicht einmal vorrangig. Jens erzĂ€hlt sehr eindringlich und dennoch unterhaltsam aus dem Alltag eines Strafverteidigers. Er stellt dar, wie Hausdurchsuchungen wirklich ablaufen und gibt Tipps, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte. Den verblĂŒfften Podcast-Hosts erklĂ€rt er, warum vor der Polizei meist keine Daten sicher sind, auch nicht die Privatesten. Wie sollte man selbst sein Smartphone und seinen PC absichern, um keine Daten von sich und von anderen Personen preisgeben zu mĂŒssen? Wie versuchen Strafermittler, an die Daten zu kommen? Jens weist darauf hin, dass sichergestellte DatentrĂ€ger wie Festplatten und Smartphones unter UmstĂ€nden von jeder Dorf-Polizeidienststelle entsperrt und ausgelesen werden können. Und dann tauchen vielleicht ganz neue Probleme auf, weil aus Zufallsfunden eine andere als die ursprĂŒnglich vermutete Straftat konstruiert werden könnte. der Rat von Jens: "Gebt bloĂ keinen Zugriff auf die GerĂ€te, egal wie sicher man sich wĂ€hnt!"
Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind datenschutzrechtliche GrundsĂ€tze auĂer Kraft gesetzt. Ist das wirklich so, und welche Personlichkeitsrechte gelten dann ĂŒberhaupt noch? Mit diesen Fragen beschĂ€ftigen sich Holger und Joerg in der aktuellen Episode der Auslegungssache.
Zu Gast ist der Vollblut-Strafverteidiger Jens Ferner, der, wie er selbst sagt, in seinem "vorherigen Leben" als Software-Entwickler gearbeitet hat und deshalb sehr gut einschÀtzen kann, wie die Ermittler in der digitalen Forensik vorgehen. In Jens' Verfahren geht es oft um Delikte mit IT-Bezug, doch darum soll geht es in der Podcast-Episode nicht einmal vorrangig.
Jens erzĂ€hlt sehr eindringlich und dennoch unterhaltsam aus dem Alltag eines Strafverteidigers. Er stellt dar, wie Hausdurchsuchungen wirklich ablaufen und gibt Tipps, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte. Den verblĂŒfften Podcast-Hosts erklĂ€rt er, warum vor der Polizei meist keine Daten sicher sind, auch nicht die Privatesten. Wie sollte man selbst sein Smartphone und seinen PC absichern, um keine Daten von sich und von anderen Personen preisgeben zu mĂŒssen? Wie versuchen Strafermittler, an die Daten zu kommen?
Jens weist darauf hin, dass sichergestellte DatentrĂ€ger wie Festplatten und Smartphones unter UmstĂ€nden von jeder Dorf-Polizeidienststelle entsperrt und ausgelesen werden können. Und dann tauchen vielleicht ganz neue Probleme auf, weil aus Zufallsfunden eine andere als die ursprĂŒnglich vermutete Straftat konstruiert werden könnte. der Rat von Jens: "Gebt bloĂ keinen Zugriff auf die GerĂ€te, egal wie sicher man sich wĂ€hnt!"