In der dritten Folge zum Thema Kinderwunsch beleuchten wir die Kosten für die jeweilige Methode und sprechen intensiv über die potentielle Kostenbezuschussung von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Vor allem die gesetzlichen Krankenkassen fordern erst einige Voraussetzungen, bevor sie die geplante Kinderwunschbehandlung mit mind. 50% übernehmen. Eine Bedingung hat Ronja besonders überrascht und beschäftigt: Die, dass das Paar auch verheiratet sein muss.
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- Relevant Folgen zum Thema:
- Auf dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins findet ihr die erfolglose Geschichte der BKK, die unverheirateten Paaren die Kinderwunschbehandlung bezuschussen wollte
- Podcast Sprung im Ei, wo in Folge 19 auch über die anfallenden Kosten gesprochen wird
- Nutzt doch Künstliche Intelligenz, wie Chat GPT, wenn ihr Recherchezeit sparen wollt und denkt dabei daran, für das jeweilige Land zu suchen
- Infos über den Gemeinsamen Bundesausschuss zur künstlichen Befruchtung
- Förder-Check vom Bundesfamilienministerium
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