Shownotes
„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock. In dem Fall hatte ein ehemaliger Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben […]