In Folge 323 fragen wir den PrĂ€sidenten des Bundesverwaltungsgerichts, ob ZurĂŒckweisungen an deutschen Grenzen zulĂ€ssig sind, warum das Zensurverbot fĂŒr das âCompactâ-Magazin gilt und was die Justiz aus der Corona-Zeit lernen kann.
In Folge 323 fragen wir den PrĂ€sidenten des Bundesverwaltungsgerichts, ob ZurĂŒckweisungen an deutschen Grenzen zulĂ€ssig sind, warum das Zensurverbot fĂŒr das âCompactâ-Magazin gilt und was die Justiz aus der Corona-Zeit lernen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein breites Aufgabenfeld: Es entscheidet ĂŒber Verkehrsprojekte, extremistische Vereine und legt Asylgesetze aus. Es hat die Corona-Verordnungen in Bayern und Sachsen beanstandet und kĂŒrzlich dafĂŒr gesorgt, dass das rechtsextreme âCompactâ-Magazin vorlĂ€ufig weiter erscheinen darf. An der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin diskutierten wir mit Andreas Korbmacher, PrĂ€sident des Bundesverwaltungsgerichts, ĂŒber all diese Themen.
Wir fragen Korbmacher, was er von BĂŒrgerrĂ€ten hĂ€lt, wie er neue Extremismuskategorien des Verfassungsschutzes einschĂ€tzt und ob er das Verbandsklagerecht fĂŒr Umweltorganisationen einschrĂ€nken möchte. Der GerichtsprĂ€sident beantwortet auĂerdem Fragen des Publikums.
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