Wenn die Polizei an einem Tatort DNA-Spuren findet, darf sie in Deutschland damit genau zwei Dinge tun: Sie darf das Geschlecht bestimmen und sie darf prüfen, ob die DNA schon im Zusammenhang mit anderen Straftaten aufgetaucht ist. Das ist alles. Technisch möglich ist inzwischen mehr. Von Vera Pachewww.deutschlandfunk.de, Das FeatureHören bis: 29.08.2018 20:15Direkter Link zur Audiodatei