Seit 150 Jahren gibt es den Paragrafen 218, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. In der DDR war eine Abtreibung ab 1972 allerdings legal. Mit der Wiedervereinigung galt der Paragraf für alle. Für viele ein Rückschritt.Von Linda PeikertDirekter Link zur Audiodatei