Im Grundsatz ist es zwar rechtswidrig, von allen Menschen ohne Anlass Telekommunikationsmetadaten aufzuzeichnen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland trotzdem noch nicht vom Tisch. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil wird die Massenüberwachung von IP-Adressen und Begleitdaten wieder neu diskutiert. Wir diskutieren das Urteil und erklären, was gespeichert werden soll.
Wir reden heute über ein Thema, das schon im Jahr 2005 im Chaosradio 104 (ab Minute 39) das erste Mal besprochen wurde: die Vorratsdatenspeicherung. Denn auch nach fast zwanzig Jahren ist die unendliche Geschichte der Massenspeicherung von Telekommunikationsmetadaten noch nicht zuende, im Gegenteil: Am 30. April 2024 erging ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Darüber lohnt es sich zu sprechen.
Es ging in dem Urteil um eine auf IP-Adressen und Begleitdaten beschränkte Vorratsspeicherung und die Frage, ob eine französische Regelung gegen Filesharer mit dem EU-Recht vereinbar ist. Denn in Frankreich wurde vor Jahren im Streit um Urheberrechtsverletzungen der dortigen Behörde Hadopi erlaubt, verdächtige IP-Adressen mit Identitätsdaten von den Providern abzufragen. Es ging also nicht mehr um Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität, sondern um Menschen, die verdächtigt werden, Urheberverwertungsrechte zu verletzen.
Das Chaosradio-Team diesmal: Daniel, Marcus, Constanze und nibbler.
Das Urteil ist auch deswegen interessant, weil nach der Entscheidung des Gerichts der schwärende Streit um die Vorratsdatenspeicherung innerhalb der deutschen Ampel-Koalition weiterblubbert. Der FDP-Bundesjustizminister lehnt die verdachtslose Massendatensammlung zwar klar ab. Sein versprochener neuer Gesetzentwurf zum alternativen Quick-Freeze-Verfahren liegt aber noch immer nicht vor. Die SPD-Bundesinnenministerin hat sich hingegen für eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen samt zugehörigen Netzverbindungsdaten ausgesprochen.
Wenn ihr wissen wollt, worum es in dem EuGH-Urteil genau geht, hört rein! Wir reden auch darüber, wie bessere technische Lösungen statt der anlasslosen Massenüberwachung aussehen könnten. Was und wie wird technisch gespeichert? Und was hat das mit IT-Sicherheit zu tun? Was ist geschehen, seit der Justizminister nach einem EuGH-Urteil 2022 freudig ankündigte, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung werde nun zügig und endgültig aus dem Gesetz gestrichen? Darüber unterhält sich Marcus Richter mit seinen Gästen Daniel Moßbrucker, nibbler und Constanze Kurz im Chaosradio 291.
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