Svea Windwehr erklĂ€rt, was an der EU-Verordnung DSA gelungen und was verbesserungswĂŒrdig ist und wer sich wo gegen nachlĂ€ssige Tech-Konzerne beschweren kann.
Die âDicken Bretterâ versuchen zu ergrĂŒnden, wie Gesetze, Verordnungen, internationale VertrĂ€ge oder schlicht politische Meinungsbildung bei techniknahen Themen zustandekommen und welche Institutionen und Initiativen wie daran mitarbeiten. Diesmal schauen wir wieder auf den EU-Gesetzgebungsprozess: Was passiert eigentlich, wenn ein Gesetz in Kraft getreten ist?
Dazu ziehen wir ein konkretes Beispiel heran, diesmal den âDigital Services Actâ (DSA). Diese EU-Verordnung soll die Online-Plattformen dazu zwingen, mehr gegen rechtswidrige Inhalte zu tun, und schenkt den Tech-Konzern-Geplagten nebenher auch ganz neue Rechte.
Wir versuchen zu erklĂ€ren: Was steht denn im DSA? Wer ist fĂŒr die Umsetzung des DSA zustĂ€ndig? Und wie kann die Zivilgesellschaft die neu erlangten Rechte fĂŒr sich nutzen?
Constanze, Elina und Svea
Wir haben uns dazu mit Svea Windwehr unterhalten, der Leiterin des Centers for User Rights bei dem Verein Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte. Sie hat in so ziemlich jeder Institution gearbeitet, die am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligt ist, und erklĂ€rt in dieser Ausgabe von âDicke Bretterâ, worum es beim DSA geht und wie die Umsetzung dieses EU-Gesetzes aussehen kann. Am Rande kommen wir auch auf all die EU-Institutionen und Prozesse zu sprechen, die uns regelmĂ€Ăig einen Knoten ins Hirn zaubern.
âDicke Bretterâ ist ein Podcast von Elisa Lindinger, Elina EickstĂ€dt und Constanze Kurz, produziert von der Chaosradio-Crew, mit Musik von erdgeist. Wer eine gekĂŒrzte schriftliche Version des GesprĂ€chs zwischen Elina, Svea und Constanze lesen möchte: Bei netzpolitik.org steht es zur VerfĂŒgung. Wer wissen will, wie es um die Umsetzung des DSA steht, welche Rechte wir als Nutzerinnen haben, wie wir davon Gebrauch machen können und warum die Zivilgesellschaft mal wieder ganz schön viel regeln muss, sollte reinhören.
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