Erstmals hat der Bundesrat eine Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt. Das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» und kirchliche Organisationen haben jenischen Familien 2000 Kinder weggenommen. Es gebe noch Lücken in der Aufarbeitung, sagt Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann. Es waren Gesuche jenischer Organisationen, welche das Departement des Innern veranlassten, ein Gutachten in Auftrag zu geben, ob die Verfolgung von Jenischen in der Schweiz als Genozid, als Völkermord klassifiziert werden kann. Die Jenischen gehen davon aus, dass mit der Wegnahme von 2000 Kindern auch die jenische Kultur und damit die jenische Volksgruppe zerschlagen werden sollte. Oliver Diggelmann, Professor für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich kommt nun in einem Gutachten zum Schluss, dass die Verfolgung der jenischen Familien kein Genozid war, auch kein «kultureller Genozid». Hingegen anerkennt der Bundesrat die Mitverantwortung an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche das Gutachten aufzeigt. Wie begründet der Staatsrechtler seinen Befund? Was unterscheidet die jenischen Opfer von anderen Opfern von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder von Verdingkindern? Hat sich der Bundesrat für diese Taten entschuldigt? Oliver Diggelmann ist zu Gast im Tagesgespräch mit Karoline Arn.