Thema des Tages   /     Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis

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Mehr als 15 Jahre hat das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.

Subtitle
Der OGH bestätigt die Urteile im Buwog-Prozess in weiten Teilen. Warum dennoch Strafen reduziert wurden und Verfahrensstränge wiederholt werden müssen
Duration
1074
Publishing date
2025-03-25 13:44
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Contributors
  DER STANDARD
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Shownotes

Der OGH bestätigt die Urteile im Buwog-Prozess in weiten Teilen. Warum dennoch Strafen reduziert wurden und Verfahrensstränge wiederholt werden müssen

Mehr als 15 Jahre hat das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.

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